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Eigennutzung von Zimmer in bestehender Wohnung.

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    Eigennutzung von Zimmer in bestehender Wohnung.

    Hallo Zusammen,

    wir haben in den letzten zwei Jahren ein Haus kernsaniert und zwei Wohnungen geschaffen. Die untere Wohnung wird an nicht Angehörige vermietet 124qm. Die obere Wohung mit 100qm, bewohne ich selbst in WG-Form, wir zahlen ganz normal Miete (inkl. Mietvertrag) an unsere Eigentümergemeinschaft. Das ganze ist als Eigentümergemeinschaft gebaut worde, also zusammen mit meiner fünfköpfigen Familien. Es sind Kosten für 2022 von anteilig rund 5000€ entstanden pro Kopf entstanden. Offizieller Mietbeginn war bei beiden Wohnungen allerdings erst der 01.01.2023. Umgemeldet/Umgezoge sind wir jedoch schon Mitte 2022 (01.07.2022), da die obere Wohnung zum Teil schon fertig war. Nun stellt sich mir die Frage, muss ich den selbst bewohnten Anteil für 2022 überhaupt angeben? Kann man auch nur das bewohnte Zimmer (25qm) als Eigenutzung angeben? Was ist sinnvoll um möglichst viel rauszuholen?

    Vielleicht kennt sich jemand in der Community aus und kann mir einen Rat geben.

    Viele Grüße

    #2
    Was ist sinnvoll um möglichst viel rauszuholen?
    Solche Fragen werden hier nicht beantwortet, Steuerberatung ist im Forum nicht erlaubt.

    Ich schließe das Thema.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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