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Kleinunternehmerregelung Umsatzgrenze

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    Kleinunternehmerregelung Umsatzgrenze

    Hallo ich habe eine Frage zur Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung. Die Grenze liegt ja bei 22000 Euro an Umsatz im Jahr. Bezieht sich diese 22000 Euro Grenze auf die Bruttoeinnahmen oder muss ich da vorher noch 19% Umsatzsteuer von den 22000 Euro abziehen. Rechnerisch würde das bedeuten, dass ich nur 18487 Euro Netto Umsatz machen könnte bei 19 % um unter der 22000 Euro Grenze zu bleiben. Leider gibt es im Internet darüber verschiedene Aussagen. Liegt die Grenze bei 22000 Euro komplett oder bei 18487 Euro + 19 % .Weiß jemand wie das richtig gehandhabt wird?


    #2
    Der Wortlaut von § 19 UStG lautet wie folgt:

    Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland ... ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22 000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Umsatz im Sinne des Satzes 1 ist der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz, gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens.

    https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Das Gesetz hab ich schon gelesen. Bringt mich aber auch nicht weiter. Der Zusatz im Gesetz bei zuzüglich Umsatzsteuer soll meines Wissens nur gelten bei Leuten die von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmer Regelung zurück wollen. Nach Recherche im Internet sprechen einige von Bruttobeträgen das wäre mein gesamter Umsatz also maximal 22000 Euro wo die Umsatzsteuer schon enthalten ist und andere von Nettobeträgen plus Umsatzsteuer. Was ist richtig?

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        #4
        In den 22.000,00 € ist die Umsatzsteuer rechnerisch bereits enthalten, was sonst ? Ein Nettobetrag ist das nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Gut. Meine Umsätze lagen letztes Jahr bei 21200 Euro und werden dieses Jahr in etwa auch so bleiben . Dann behalte ich meine Kleinunternehmereigenschaft. Ich dachte die Summe wäre niedriger da ich noch fiktiv eine 19% Umsatzsteuer hinzurechnen müsste. Das in den Grenzbetrag von 22000 Euro bereits die Umsatzsteuer (obwohl ich sie nicht abführen muss) enthalten ist, war mir so nicht bewußt. Im Endeffekt kommt es also darauf an unter den 22000 Euro Gesamtumsatz zu bleiben,um die Kleinunternehmereigenschaft nicht zu verlieren.

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            #6
            Im Endeffekt kommt es also darauf an unter den 22000 Euro Gesamtumsatz zu bleiben,um die Kleinunternehmereigenschaft nicht zu verlieren.
            Wenn du drüber kommst, bist du im Jahr darauf in der Regelbesteuerung, selbst wenn der Bruttoumsatz dann wieder unter die 22.000,00 €

            sinken würde. Wenn anders gerechnet würde, wäre das ziemlich kompliziert, Kleinunternehmer können ja auch Umsätze zum ermäßigten

            Steuersatz haben.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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