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Differenzbesteuerung bei jährlicher Veranlagung

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    Differenzbesteuerung bei jährlicher Veranlagung

    Hallo Leute, ich möchte gerne wissen, ob und wann man dem Finanzamt Bescheid geben muss, wenn man Differenzbesteuerung anwenden möchte und 1x im Jahr Steuererklärungen abgeben muss (also nicht monatlich oder alle 3 Monate).

    Ich hab gelesen, wenn man jedes Vierteljahr eine USt-Voranmeldung (Beispiel 10.04.2023) abgeben muss, ist die Mitteilung für die Differenzbesteuerung an das Finanzamt zusammen mit der ersten USt-Voranmeldung (für das Jahr 2023) zu machen.

    Ich habe geschlussfolgert, macht man diese Mitteilung nicht fristgerecht mit der ersten USt-Voranmeldung, kann man für das gesamte Jahr keine Differenzbesteuerung anwenden, sondern muss die Verkäufe voll den 19% zuführen.

    Ist das so richtig?

    Bei mir ist es ja wie gesagt so, ich muss nur 1x im Jahr abgeben, weil meine USt für das letzte Jahr weniger als 1000 Euro betragen hat.

    Danke im Voraus.

    #2
    Bitte selbst nachlesen, ein Thema der elektronischen Steuererklärung ist das nämlich nicht:

    https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__25a.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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