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Bahncard 100 geldwerter Vorteil - steuerausgleich

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    Bahncard 100 geldwerter Vorteil - steuerausgleich

    Hallo,
    mein Arbeitgeber stellt mir eine Bahncard 100 1. Klasse und führt diese als geldwerten Vorteil in der Endgeldabrechnung, was zur Versteuerung führt. Die Berechnung meiner Dienstfahrten ergibt eine Vollamortisierung der Bahncard. Der Arbeitgeber verweist auf die persönliche Steuererklärung für den entsprechenden Steuerausgleich. Ist dies möglich und wenn ja, in welche Anlage kann ich dies eintragen. (Müssen die Einzelfahrten aufgestellt werden, oder reicht die Gesamtsumme?)
    Vielen Dank für die Hilfe,
    Ulrike


    #2
    1) deine Frage betrifft Steuerrecht und kann/darf hier nicht beantwortet werden

    2) was genau willst du eigentlich?
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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    Kommentar


      #3
      Man kann vielleicht soviel dazu sagen: Wenn Vollamortisation gegeben ist, d. h. wenn die Kosten der hypothetisch ermittelten Einzelfahrten die Kosten der BC100 übersteigen, besteht kein zu versteuernder geldwerter Vorteil mehr. Dieser ist daher aus dem vom Arbeitgeber übermittelten steuerpflichtigen Brutto herauszurechnen. Dazu siehe: https://www.haufe.de/personal/haufe-...HI2828650.html Dem Finanzamt musst Du die Korrektur des Bruttos mit ergänzenden Angaben über ELSTER erläutern.

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