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Erststudium

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    Erststudium

    Hallo,

    ich hoffe ich bin hier richtig mit meiner Frage .
    Ich mache zum ersten Mal die Steuer selbst und habe folgende Frage .
    ich bin im erststudium und habe einen fahrtweg von knapp 80km einfach zur Uni .
    die Fahrtkosten werden per Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht .
    ist es hier möglich , wie beim zweitstudium (Werbungskosten) auch die verpflegubgspauschale von 14€ pro Tag geltend zu machen ?

    danke schonmal für die Auskunft

    Grüße

    #2
    Die Frage betrifft Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung.

    Fahrten zur 1. Ausbildungsstätte fallen nicht unter Auswärtstätigkeit, gleich ob Erst- oder Zweitstudium
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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