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Rentner Freistellungsauftrag

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    Rentner Freistellungsauftrag

    Hallo,

    ich bin verheiratet. Wir sind beide Rentner. Ich habe noch einen MiniJob und brauche keine Steuern zahlen. Nun habe ich etwas Geld auf einem Festgeldkonto in Italien angelegt. Dort wird keine Quellensteuer erhoben. Bei meiner deutschen Bank haben wir einen Freistellungsauftrag bestehen. Wie verhält sich das nun mit der nächsten Steuererklärung? Müssen da die Zinsgewinne angegeben werden?

    Danke!

    #2
    Wie verhält sich das nun mit der nächsten Steuererklärung? Müssen da die Zinsgewinne angegeben werden?
    Die in Italien erzielten Kapitalerträge sind zu erklären, bei den in Deutschland erzielten Kapitalerträgen genügt es, den tatsächlich

    beanspruchten Sparer-Pauschbetrag anzugeben. es sei denn, man will eine Günstigerprüfung. Dann muss alles erklärt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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