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Transferkurzarbeitergeld Frage Aufstockungsbetrag und steuerliche Brutto Behandlung

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    Transferkurzarbeitergeld Frage Aufstockungsbetrag und steuerliche Brutto Behandlung

    Hallo geschätztes Forum,

    eine Frage zum Thema Transferkurzarbeitergeld (T-KUG)
    "Aufstockungsbetrag durch den Arbeitgeber und die steuerliche Brutto
    Behandlung des Aufstockungsbetrages".

    Das T-KUG wird sich in 60% KUG durch die Argentur für Arbeit
    und 20 % als Aufstockungsbetrag durch den Arbeitgeber
    in Bezug auf das letzte Jahreseinkommen zusammensetzen.

    Beispielrechnung mit 40.000€ Jahreseinkommen.

    24.000 € = KUG = Entgeltersatzleistung
    8.000 € = Aufstockungsbetrag = Lohn = Jahresbrutto oder noch nicht?

    Nun zu den 8.000 € Lohn, wird für diesen Betrag dann nochmal das Brutto fiktiv
    errechnet und dieses fiktive Brutto wird dann in der Einkommenssteuererklärung eingetragen oder
    sind die 8.000 bereits das Jahresbrutto?

    Danke

    #2
    Warte, bis du eine Lohnsteuerbescheinigung erhältst, dann siehst du, was Sache ist.

    Warum sollen wir da jetzt extra recherchieren ? Mit ELSTER hat das nichts zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Rinni,

      da es in diesem Unterforum um Arbeitgeber geht ->Mit ElsterLohn können Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung senden. Meinungsaustausch, Fragen und Probleme können Sie hier klären.

      Verschieb ich dich mal.

      Tschüß




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