Hallo geschätztes Forum,
eine Frage zum Thema Transferkurzarbeitergeld (T-KUG)
"Aufstockungsbetrag durch den Arbeitgeber und die steuerliche Brutto
Behandlung des Aufstockungsbetrages".
Das T-KUG wird sich in 60% KUG durch die Argentur für Arbeit
und 20 % als Aufstockungsbetrag durch den Arbeitgeber
in Bezug auf das letzte Jahreseinkommen zusammensetzen.
Beispielrechnung mit 40.000€ Jahreseinkommen.
24.000 € = KUG = Entgeltersatzleistung
8.000 € = Aufstockungsbetrag = Lohn = Jahresbrutto oder noch nicht?
Nun zu den 8.000 € Lohn, wird für diesen Betrag dann nochmal das Brutto fiktiv
errechnet und dieses fiktive Brutto wird dann in der Einkommenssteuererklärung eingetragen oder
sind die 8.000 bereits das Jahresbrutto?
Danke
eine Frage zum Thema Transferkurzarbeitergeld (T-KUG)
"Aufstockungsbetrag durch den Arbeitgeber und die steuerliche Brutto
Behandlung des Aufstockungsbetrages".
Das T-KUG wird sich in 60% KUG durch die Argentur für Arbeit
und 20 % als Aufstockungsbetrag durch den Arbeitgeber
in Bezug auf das letzte Jahreseinkommen zusammensetzen.
Beispielrechnung mit 40.000€ Jahreseinkommen.
24.000 € = KUG = Entgeltersatzleistung
8.000 € = Aufstockungsbetrag = Lohn = Jahresbrutto oder noch nicht?
Nun zu den 8.000 € Lohn, wird für diesen Betrag dann nochmal das Brutto fiktiv
errechnet und dieses fiktive Brutto wird dann in der Einkommenssteuererklärung eingetragen oder
sind die 8.000 bereits das Jahresbrutto?
Danke
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