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Kind in Ausbildung was kommt vom Finanzamt auf mich zu.

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    Kind in Ausbildung was kommt vom Finanzamt auf mich zu.

    Hallo mein Name ist Karl-Heinz ,meine Tochter beginnt im August eine Ausbildung mit einem zu erwartenden Einkommen von ca. 1100 Euro Brutto.
    Ich bezahle momentan noch Unterhalt ca 432 Euro. Laut einem Unterhaltsrechner bin ich bei einem Netto Einkommen 934(834 -100Euro) nicht mehr dazu verpflichtet.
    Bleibt dennoch der Freibetrag für mich erhalten? Ändert sich mein Steuerrückzahlungsbetrag dadurch das meine Tochter auch verdient(Lebt bei Mutter) Ich habe die Ident Nr. Aber wie kann ich nun den Bruttobetrag meiner Tochter in mein Steuerprogramm eintragen um zu sehen was sich für mich ändert?
    Vielen Dank im voraus

    #2
    Die Frage betrifft Steuer- und Unterhaltsrecht und nicht die elektronische Steuererklärung.

    Solange ein Kindergeldanspruch besteht, dürfte sich steuerlich nichts ändern.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Wo kann ich das dann hier schreiben?
      oder verschieben?

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        #4
        Wo kann ich das dann hier schreiben?
        Nirgendwo ! Im ELSTER Anwenderforum geht es generell um die elektronische Steuererklärung. Steuer- und Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          kennst du ein gutes Forum wo man das fragen kann?

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            #6
            Zitat von Kleinz1971 Beitrag anzeigen
            kennst du ein gutes Forum wo man das fragen kann?
            Jedes bessere juristische Forum wie juraforum.de oder 123recht hat auch Bereiche zum Steuerrecht.

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              #7
              Danke hab mich bei Steuerberaten.de angemeldet

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                #8
                Mit einem Nettoeinkommen von 934 Euro bist du ohnehin ein sog. Mangelfall und braeuchtest du keinen Unterhalt zu leisten. Aber das mal nur nebenbei.

                Die Ausbildungsverguetung ist auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen, reduziert um einen Betrag in Hoehe von 90 Euro vor Anrechnung auf den Unterhaltsbedarf, bei diesem Betrag handelt es sich um einen ausbildungsbedingten Mehrbedarf fuer bspw. Fachbuecher, Berufskleidung etc.

                Berechnungsbeispiel mit deinen Werten: Eine 16-jaehrige Auszubildende erhaelt von seinem Vater Barunterhalt in Hoehe von 432 Euro (nach Abzug des halben Kindergeldes). Als Ausbildungsverguetung bekommt sie 1100 Euro. Davon werden 90 Euro ausbildungsbedingter Mehrbedarf abgezogen, was 1010 Euro ergibt. Der Vater kann nun die Haelfte dieses Betrages, also 505 Euro von seiner Unterhaltszahlung abziehen, was einen neuen zu leistenden Barunterhalt in Hoehe von 0 Euro ergibt.

                Mir ist nicht ganz klar, was du mit Freibetrag meinst. Kannst du das bitte mal erlaeutern?
                Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Solange ein Kindergeldanspruch besteht, dürfte sich steuerlich nichts ändern.
                  Das ist hier der entscheidende Satz und damit ist eigentlich alles beantwortet. Eine Einkommensgrenze des Kindes gibt es beim Kindergeld schon seit Jahren nicht mehr. Solange es in Ausbildung und unter 25 Jahren alt ist besteht der Kindergeldanspruch. Und es ist für die Steuererklärung egal, wer von den Eltern das Kindergeld bekommt - anzugeben ist bei beiden Eltern in der Anlage Kind immer der halbe Kindergeldanspruch, wenn die Eltern nicht zusammen veranlagt werden. Anders sieht es nur aus wenn das Kind schon 25 ist.

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                    #10
                    Sorry nein nicht ich 934 sondern Tochter .ich bin über 934 momentan noch in D.Tabelle bis 2700 Euro

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                      #11
                      Zitat von Kleinz1971 Beitrag anzeigen
                      Sorry nein nicht ich 934 sondern Tochter
                      Das haben wir schon richtig verstanden. Es kommt für den Kindergeldanspruch nicht auf das Einkommen der Tochter (934 €) an sondern nur darauf, dass sie weiterhin in Ausbildung ist, wobei auch der Übergang zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (bis 3 Monate) gilt, und dass sie unter 25 ist. Und auf Dein Einkommen kommt es für den Kindergeldanspruch überhaupt nicht an. Kindergeldanspruch ist etwas anderes als der einkommensabhängige Unterhaltsanspruch. Kindergeld ist die monatliche Leistung, die die Mutter von der Kindergeldkasse bekommt. Du kannst auch dann, wenn das Kind keinen Barunterhalt von Dir mehr zu bekommen hat, die Anlage Kind abgeben und beim Kindergeldanspruch ist dort der halbe Betrag einzutragen, den die Mutter von der Kindergeldkasse bekommt (das waren 2022 für das 1. Kind: 219 Euro pro Monat / 2.628 Euro pro Jahr, ab 2023 250,00 € pro Monat / 3.000 € pro Jahr). Eintragen musst Du davon die Hälfte. Wie gesagt, solange das Kind keine 25 ist kommt es darauf, was Du ihr tatsächlich bezahlst, bei der Steuer NICHT an.

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                        #12
                        das waren 2022 für das 1. Kind: 219 Euro pro Monat / 2.628 Euro pro Jahr,
                        Kommen da 2022 nicht noch 100,00 € Kinderbonus dazu ?
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Kommen da 2022 nicht noch 100,00 € Kinderbonus dazu ?
                          Stimmt, Jahressumme 2022 also 2.728 € und eintragen muss er die Hälfte, also 1.364 €. Ob sich das überhaupt auf die Einkommensteuer auswirkt ergibt die Vergleichsrechnung zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld, die das Finanzamt automatisch vornimmt.

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