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Übergang in Rente im lfd. Steuerjahr

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    Übergang in Rente im lfd. Steuerjahr

    Hallo zusammen,
    ich stehe vor folgender Frage. Kurz mal ein paar Eckdaten. Verheiratet, Kinder auf Karte:0, Zusammenveranlagung. Meine Frau bezieht ab 01.07.2022 eine Rente für besonders langjährige Versicherte. Die Daten für Einkommen bis zum 30.06.2022 sind von ihrem Arbeitgeber an das Finanzamt übermittel wurden und habe so in die Steuererklärung übernommen. Sehe ich das richtig, das ich für die Rente der Frau nur die Anlage R mit ihrem Namen und der Steuernummer versehe und ohne weitere Eintragungen in Elster übermittel. Eine Änderung hat es in 2022 nicht gegen.

    #2
    Sehe ich das richtig, das ich für die Rente der Frau nur die Anlage R mit ihrem Namen und der Steuernummer versehe und ohne weitere Eintragungen in Elster übermittel
    Nein, die Übermittlung nur einzelner Anlagen ist nicht vorgesehen. Du kannst doch die Daten der Rente genauso abrufen wie die Lohnsteuerbescheinigung

    deiner Frau und in die Einkommensteuererklärung übernehmen. Nur dann stimmt die Steuervorausberechnung von Mein ELSTER.

    Sollte der Bescheinigungsabruf für deine Frau noch nicht freigeschaltet sein, beantragst du den unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten >

    > Bescheinigungen anderer Personen. Auch bei der Rentenversicherung kann man die Information über die an das Finanzamt übermittelten Daten

    anfordern: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zusatzfrage, der Fall ist etwas anders: Ich bin zur Jahresmitte in Rente gegangen - dann fülle ich neben der Anlage N noch die Anlage R aus?

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        #4
        So ist es.

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          #5
          ... der Fall ist etwas anders
          Ich sehe da jetzt keinen Unterschied. Im Jahr des Rentenbeginns kann man den monatlichen Bruttobetrag der Rente einfach mit der Anzahl der Monate

          multiplizieren, ebenso die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für die Zeilen 16 und 18 der Anlage Vorsorgeaufwand, auch im ersten vollen

          Rentenjahr geht das noch so einfach. Spätestens ab dem 2 vollen Rentenjahr sollte man aber den Bescheinigungsabruf nutzen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Ich Danke!

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