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Änderung Bankverbindung / Länge der zulässigen Firmenbezeichnung

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    Änderung Bankverbindung / Länge der zulässigen Firmenbezeichnung

    Hallo,

    ich würde gerne die Kontoverbindung für unsere GbR ändern.
    Diese GbR heisst natürlich "Name1 und Name2 GbR". Das Formular erlaubt aber lediglich 25 Zeichen Länge, was nicht ausreichend ist.
    Wie lässt sich das dennoch realisieren?

    Viele Grüße und Danke!

    #2
    Hallo ehirsch,
    ich würde einfach die Zeile Vorname mit nutzen, dann hast du schon 50 Zeichen zur Verfügung.

    Tschüß

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      #3
      Danke für deinen Vorschlag. Leider funktioniert das nicht, weil die Zeile "Vorname" bei Auswahl von "Firma" leer bleiben muss.

      Bildschirmfoto 2023-08-08 um 14.59.15.png

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        #4
        Hallo ehirsch,
        dann würde ich es mit Abkürzungen probieren , wichtig ist ja auch die Steuernummer der GbR die du angeben musst, das sollte doch auch zur Identifkation ausreichen,
        wenn dein Antrag beim Finanzamt eingeht.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          Danke, dann hab ich das jetzt so gemacht. Dabei hab ich festgestellt, dass die Änderung der Bankverbindung keine Einfluss auf das SEPA-Mandat hat, dass nicht über Elster "erteilbar" ist.
          Das ist tatsächlich sehr unverständlich, aber nunja - dann muss ich mich halt doch nochmal ans FA wenden.

          Viele Grüße und Danke für die Hilfe!

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            #6
            Das ist tatsächlich sehr unverständlich, aber nunja - dann muss ich mich halt doch nochmal ans FA wenden.
            Die Finanzverwaltung geht anscheinend nach wie vor - fälschlich - davon aus, dass ein SEPA-Lastschriftmandat schriftlich erteilt werden muss.

            Man findet aber in jedem Bundesland ausfüllbare Formulare.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              fälschlich
              Hab heut erst unserem Stromlieferanten ein Sepa-Mandat erteilt ... online!

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                #8
                Rein rechtlich gelten tatsächlich - nach wie vor - nur schriftliche SEPA-Mandate. Kümmert sich halt keiner drum (und wäre in Online-Shops ja auch völliger Quatsch). Also wird halt überall "unberechtigt" abgebucht (und der Kunde könnte theoretisch 13 Monate widersprechen, weil der Händler ja kein rechtsgültiges SEPA-Mandat vorweisen kann). Aber da siegt halt die Praxis über die Theorie... außer beim Finanzamt

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                  #9
                  Rein rechtlich gelten tatsächlich - nach wie vor - nur schriftliche SEPA-Mandate.
                  Das ist so nicht ganz richtig: Inzwischen gibt es fuer die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats auch die elektronische Form. In diesem Fall erstellt man das Formular digital und versieht es dann mit einer elektronischen Signatur, auch e-Signatur oder digitale Signatur genannt. Die Verwendung elektronischer Unterschriften ist durch die eIDAS-Verordnung geregelt und damit in ganz Europa rechtlich anerkannt. Siehe hierzu auch den BSI-Link:
                  https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Oe...nung_node.html
                  Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                    #10
                    Hab heut erst unserem Stromlieferanten ein Sepa-Mandat erteilt ... online!
                    Das ist doch inzwischen die gängige Praxis und wird von den Banken schon seit langem anerkannt.

                    Ich kann mich nicht erinnern, dass ich unseren wechselnden Stromlieferanten je ein schriftliches Mandat erteilt hätte.

                    Meines Erachtens würde eine Übermittlung über Mein ELSTER auch die Bedingungen der elektronischen Identifizierung erfüllen können.

                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Das hat aber - meines Wissens - nichts mit SEPA zu tun. In den SEPA-Lastschrift-Datensätzen gibt's zwar tatsächlich ein Feld für ein "elektronisches Mandat":

                      elster205.png

                      aber das wird z.B. laut dieser Website (noch) nicht angeboten:

                      Das Ziel des e-Mandats besteht darin, einen papierlosen Mandatsfluss zu ermöglichen. Dies soll erreicht werden, indem die Autorisierung der vom Zahlungsempfänger eingereichten Lastschrift durch die Nutzung von Internet-Technologie über die Bank des Zahlers vorgenommen wird.

                      Es existieren schon vom EPC erarbeitete konzeptionelle Ausführungen zur Nutzung von eMandaten. Laut Auskunft der Deutschen Kreditwirtschaft ist jedoch noch kein Termin absehbar, ob und ab wann das eMandat durch die deutsche Kreditwirtschaft unterstützt wird.

                      Das Mandat muss daher bis auf weiteres schriftlich erteilt werden. Eine Mandatserteilung mit Hilfe der elektronischen Identitätsfunktion (eID) des neuen Personalausweises (nPA) oder mit Hilfe eines Unterschriftenpads ist nach Aussage der DK nicht zugelassen.
                      Also aktuell ist da offenbar noch nix rechtsverbindlich durch...

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Das ist doch inzwischen die gängige Praxis und wird von den Banken schon seit langem anerkannt.
                        Alles andere wäre auch extrem praxisfern.

                        Ich kenne auch keine Bank, die die vorgeschriebene Unterscheidung "8 Monate immer Retoure möglich / 13 Monate nur wenn kein Mandat" macht - entweder buchen sie's immer zurück oder gar nicht... denn sonst müssten die sich ja von der Bank des Kunden das schriftliche Mandat zur Prüfung anfordern, und das macht Arbeit, die ihnen keiner bezahlt.

                        Tja - in der Theorie stimmen Theorie und Praxis überein, aber in den Praxis...

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                          #13
                          Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
                          "8 Monate immer Retoure möglich / 13 Monate nur wenn kein Mandat"
                          Du meinst natürlich 8 Wochen.

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                            #14
                            Zitat von VSW-BS Beitrag anzeigen
                            Du meinst natürlich 8 Wochen.
                            Ja, das war ein Vertipper - sorry

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