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Umsatzsteuer 2022 Photovoltaik - wo wird die Rückzahlung vom FA eingetragen

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    Umsatzsteuer 2022 Photovoltaik - wo wird die Rückzahlung vom FA eingetragen

    Hallo Euch,

    Ausgangslage: Die PV Anlage wurde im Oktober 2021 installiert. Ende Januar 2022 gab es vom FA die Umsatzsteuer von der Installation zurück. Diese Rückzahlung vom FA muss ich sicherlich in die Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2022 in das Formular eintragen. Aber wo nur?
    Kann mir jemand die entsprechende Nummer im Elsterformular nennen?

    #2
    Ende Januar 2022 gab es vom FA die Umsatzsteuer von der Installation zurück.
    Wenn die Vorsteuer aufgrund der Voranmeldung für das 4. Quartal 2021 erstattet wurde, war das ein Sachverhalt für die Jahreserklärung 2021

    und nicht für 2022.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Die Zahlung kam erst am 19.01.22. Müsste somit zum Jahr 2022 zählen. Bei der Steuer fürs Jahr 21 wurde die gezahlte Umsatzsteuer der Installation beachtet, also als Verlust. Hat damals nicht sofort geklappt und wurde vom FA am Telefon korrigiert. Nun müsste die Zahlung vom FA doch als Einnahme in die Umsatzsteuer 22, oder? Ich weiss nur nicht in welches Feld.

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        #4
        Die Zahlung kam erst am 19.01.22.
        Das spielt aber doch für die Umsatzsteuererklärung des Jahres 2022 überhaupt keine Rolle. Du darfst das nicht mit dem Zufluss

        nach § 11 EStG vermengen, das ist eine Regelung des Einkommensteuergesetzes. Wenn die Vorsteuer im 4. Quartal 2021

        angemeldet wurde und so sieht es aus, gehört der Vorgang umsatzsteuerlich zum Jahr 2021.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Du bringst offenbar die Regelungen für die Umsatzsteuer und die Einkommensteuer durcheinander. Bei der Umsatzsteuer geht es nicht um Einnahmen, Ausgaben, Gewinne und Verluste.

          Die Erstattung für das Jahr 2021 geht (in diesem Fall zumindest) in der Umsatzsteuererklärung für 2021 als negatives Vorauszahlungssoll ein. Da sie erst 2022 erfolgte, gilt sie in der EÜR für 2022 grundsätzlich mal als Einnahme.

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            #6
            Danke für die schnelle Antwort.
            dann lasse ich das weg. Trage nur die Beträge für Eigenverbrauch, Abschlag vom Energieversorger und gezahlte Vorsteuer ins Formular und hoffe mal, dass es dann am Ende doch so einfach ist.

            Grüße und Danke
            Jupp

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              #7
              ... gilt sie in der EÜR für 2022 grundsätzlich mal als Einnahme.
              Wobei die meisten kleineren Anlage nach § 3 Nr. 72 EStG ab 2022 aus der Einkommensteuerpflicht herausgefallen sind, so dass dafür auch die EÜR entfällt.

              Wenn der erzeugte Strom privat verbraucht wird, kann man die Anlage bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ab 2023 sogar aus dem umsatzsteuerlichen

              Unternehmensvermögen herausnehmen und so die Umsatzsteuer für den Eigenverbrauch sparen. Aber da muss man sich selbst schlau machen oder

              den Steuerberater fragen. Stichwort: Umsatzsteuerliche Entnahme von Alt-Photovoltaikanlagen: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/...-das-finanzamt
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Da sie erst 2022 erfolgte, gilt sie in der EÜR für 2022 grundsätzlich mal als Einnahme.
                Fällt die EÜR für/ab 2022 nicht weg?

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                  #9
                  Fällt die EÜR für/ab 2022 nicht weg?
                  Das habe ich doch im Beitrag '#7 geschrieben:

                  Wobei die meisten kleineren Anlage nach § 3 Nr. 72 EStG ab 2022 aus der Einkommensteuerpflicht herausgefallen sind, so dass dafür auch die EÜR entfällt.
                  Ob deine Anlage darunter fällt, musst du selbst wissen: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html

                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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