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Fehler bei der Übernahme der "Bescheinigungsdaten" für die VaSt

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    Fehler bei der Übernahme der "Bescheinigungsdaten" für die VaSt

    In Ihrem Einkommensteuerprogramm ist folgender kleiner "Lästigkeitsfehler" enthalten:

    Wenn ich für Eheleute die Bescheinigungsdaten einlese, muss ich das zur Zeit für jeden Ehegatten einzeln und nacheinander machen:

    1. Also z.B. zuerst für den Ehemann / Person A, dann werden in der "Anlage Sonderausgaben" im Erfassungsfeld "Kirchensteuer gezahlt" die "Kirchensteuer laut Lohnsteuerbescheinigung steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A" eingetragen, soweit so gut.

    2. Wenn ich danach die Daten für die Ehefrau / Person B einlese, werden die gerade eben eingelesenen Kirchensteuer-Daten des Ehemannes leider gelöscht/überschrieben!

    Dieser "Lästigkeitsfehler" muss nun wirklich nicht sein und sollte mal kurzfristig behoben werden!

    #2
    Dieser "Lästigkeitsfehler" muss nun wirklich nicht sein und sollte mal kurzfristig behoben werden!
    Auf die Behebung dieses Fehlers warten wir seit über 2 Jahren !

    https://forum.elster.de/anwenderforu...sonderausgaben
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      ich bekam heute folgende Antwort:

      Sehr geehrter Herr ...,

      im Rahmen der Übernahme bei der Ehefrau wird der gesamte Bereich gezahlte Kirchensteuer zuerst geleert und anschließend mit den Daten der Ehefrau befüllt.

      Wenn zuvor bereits im Rahmen der Übernahme beim Ehemann Daten eingetragen wurden, werden die überschrieben.

      Das Problem ist bekannt, jedoch aufgrund der Datenmodelle aktuell nicht kurzfristig lösbar.

      Die Datenübernahme soll dahingehend erweitert werden, dass Bescheinigungen für mehrere Personen auf einmal übernommen werden und es dann nicht mehr zum Ersetzen von Werten kommt.

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        #4
        Das Problem ist bekannt, jedoch aufgrund der Datenmodelle aktuell nicht kurzfristig lösbar.
        So etwas ähnliches hat man mir bereits im März 2021 mitgeteilt Das ist jetzt über 2 Jahre her. Ein eigenartiges Verständnis

        von kurzfristig. Im Übrigen hat man das Problem bei anderen Fallgestaltungen trotz des personenbezogenen Abruf ja auch lösen

        können. Sozialversicherungsbeiträge von Ehegatten überschreiben sich doch auch nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Anstatt "das Vorhandene" zu optimieren und Fehler zu beseitigen,

          anstatt dem Programm dadurch die Krone (wieder) aufzusetzen, indem eine "Vergleichsrechnung Zusammenveranlagung / Einzelveranlagung auf Knopfdruck" reinprogrammiert wird (etwas, was ElsterFormular spielend bewältigte ! ),

          wird lieber "ein neues Fass aufgemacht", das Gedöns mit "Meine Belege" ...

          ich muss zugeben, ich hab das noch nicht ausprobiert - aber da bin ich nun mal Praktiker, und als Praktiker sag ich: Solange ich 97% meiner Belege auf Papier erhalte, ist dieses "Feature" schichtweg "für die Katz", "vergeudeter Progammiererschweiß" ...

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            #6
            wird lieber "ein neues Fass aufgemacht", das Gedöns mit "Meine Belege" ...
            Dazu habe ich mich schon geäußert, ich brauche das ebenfalls nicht. Angeblich wurden inzwischen einige Punkte verbessert, das schaue ich mir aber

            erst an, wenn ich sonst nichts zu tun habe. https://forum.elster.de/anwenderforu...543#post421543
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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