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Fahrtkosten Kind

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    Fahrtkosten Kind

    Hallo in die Runde,
    Mein Sohn hat im September 2022 seine Lehre angefangen.
    Da ich Ihn zur Arbeit fahre und wieder abhole, möchte ich fragen, ob ich den Arbeitsweg von Ihm bei der Steuer angeben kann.
    Vielen Dank für eure Hilfe.
    LG

    #2
    Den muss er in seiner Steuererklärung angeben.

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      #3
      Da ich Ihn zur Arbeit fahre und wieder abhole, moechte ich fragen, ob ich den Arbeitsweg von Ihm bei der Steuer angeben kann.
      Das ginge meines Wissens nur, wenn er auf Grund einer nachgewiesenen Behinderung auf eine Befoerdung durch Dritte angewiesen ist.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Das Kind kann in seiner eigenen Steuererklärung die Entfernungspauschale bei den Werbungskosten geltend machen; dabei ist es egal ob es selbst fährt oder gefahren wird. Wenn das Kind die Lehre erst im September angefangen hat wird es sowieso steuerfrei sein und die evtl. gezahlte Lohnsteuer zurück bekommen. Solange keine behinderungsbedingten Aufwendungen in Betracht kommen ist für die Eltern aller Aufwand mit Kindergeld und Kinderfreibeträgen abgegolten.

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