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Getrennte Veranlagung bei Mieteinnahmen der Ehefrau aus Immobilien

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    Getrennte Veranlagung bei Mieteinnahmen der Ehefrau aus Immobilien

    Moin, ich bin Pensionär, meine Ehefrau aktive Verwaltungsangestellte. Meine Ehefrau ist alleinige Eigentümerin von Immobilien und erzielt Mieteinnahmen. Das diese versteuert werden müssen, ist selbstverständlich.
    Meine Frage lautet: Ist es sinnvoll, wegen der Mieteinnahmen eine getrennte Veranlagung zu beantragen um eine erhöhte Besteuerung meines Ruhegehaltes zu vermeiden?

    Danke für die Antwort (en).

    Janno

    #2
    Meine Frage lautet: Ist es sinnvoll, wegen der Mieteinnahmen eine getrennte Veranlagung zu beantragen um eine erhöhte Besteuerung meines Ruhegehaltes zu vermeiden?
    In der Regel ist die Einzelveranlagung von Ehegatten steuerlich nicht günstiger als die Zusammenveranlagung.

    Bei Verwendung eines kommerziellen Steuerprogramms erhält man auch Empfehlungen zur Wahl der Veranlagungsart,

    Mein ELSTER kann das leider nicht. Dort muss man 3 Entwürfe anlegen. Pauschale Aussagen sind jedenfalls nicht möglich.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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