Hallo, ich habe auch eine Frage. Ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin. Verzweifle aber gerade bei dem Aufbau dieser Forumseite. Ich versuche mal mein Glück. Ich habe mich von meinem Mann getrennt. Steuerlich muss nun jeder seine Steuerklärung abgeben. Soweit so gut. Nun haben wir jedoch eine Wohnung, die vermietet ist. Normalerweise nutze ich Anlage V. Trenne ich jetzt auch die Immobilie und trage 50 % in meiner Steuererklärung ein? Also in der Anlage V. Oder gibt es ein gesonderte "Feststellung".
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Keine Ankündigung bisher.
Nach Trennung Feststellungserklärung bei Vermietung erforderlich ?
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Oder gibt es ein gesonderte "Feststellung".
Du kannst das mit der Feststellungserklärung aber auch vorab mit dem Finanzamt klären.
Mit dem Thema dieses Threads hat deine Frage allerdings überhaupt nichts zu tun.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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