Absetzungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe eine neu gebaute Wohnung zur Eigennutzung erworben - Vertragsabschlussdatum : August 2020. Die Übergabe der Wohnung an mich erfolgte im November 2021. Der Grundbucheintrag wurde erst im Juni 2023 vorgenommen. Ich habe mir den § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG durchgelesen und dort ist die Rede von einem Abzug der Renovierungskosten innerhalb der ersten 3 Jahre mit einer Grenze von 15%. Ich habe ein paar Fragen
1. Gilt diese Klausel auch für eine selbst genutzte Wohnung?
2. Wann beginnen die 3 Jahre? August 2020, November 2021 oder Juni 2023?
3. Zählt eine voll ausgestattete Küche als Renovierung?
4. Welches Elster-Formular sollte ich für diese Abzüge verwenden? Ich habe mir die Anlage V Zeile 33 angesehen, aber überall, wo ich online lese, steht, dass der Abzug nur für Vermieter gilt. Ich bin also verwirrt.
Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe eine neu gebaute Wohnung zur Eigennutzung erworben - Vertragsabschlussdatum : August 2020. Die Übergabe der Wohnung an mich erfolgte im November 2021. Der Grundbucheintrag wurde erst im Juni 2023 vorgenommen. Ich habe mir den § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG durchgelesen und dort ist die Rede von einem Abzug der Renovierungskosten innerhalb der ersten 3 Jahre mit einer Grenze von 15%. Ich habe ein paar Fragen
1. Gilt diese Klausel auch für eine selbst genutzte Wohnung?
2. Wann beginnen die 3 Jahre? August 2020, November 2021 oder Juni 2023?
3. Zählt eine voll ausgestattete Küche als Renovierung?
4. Welches Elster-Formular sollte ich für diese Abzüge verwenden? Ich habe mir die Anlage V Zeile 33 angesehen, aber überall, wo ich online lese, steht, dass der Abzug nur für Vermieter gilt. Ich bin also verwirrt.
Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Kommentar