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    Ferienwohnungen

    gibt man bei Ferienwohnungen die Provisionen durch booking.com, fewo-direkt u.a. bei den Umlagen an? Und zählt der Kurbeitrag auch zur Umlage?

    #2
    Was hat die Frage jetzt mit der elektronischen Steuererklärung zu tun ?

    Alles was dir an Einnahmen zufließt, musst du angeben. Entweder bei den Mieteinnahmen oder bei den Umlagen, steuerlich

    sehe ich jetzt keinen Unterschied. Vielleicht sollte man zwischen umsatzsteuerpflichtigen und umsatzsteuerfreien Einnahmen trennen,

    damit das für das Finanzamt besser nachvollziehbar ist. Wir machen hier keine Steuerberatung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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