Hello Zusammen,
ich würde gerne in meiner aktuellen Umsatzsteuer-erklärung eine Korrektur vermerken, um nachträglich an meine "ausgelegte MwSt" ranzukommen..
Ich habe eine größerer Anschaffung gemacht, die abgeschrieben werden musste. Dooferweise habe ich in dem Zuge vertingelt mir die dazugehörige Umsatzsteuer direkt über UStVA zurück zuholen, da ich irgendwie dachte das hängt dann mit der Abschreibung zusammen. dumm aber ok.
Welche Möglichkeit habe ich nun über die jährliche Umsatzsteuer-erklärung diesen Fehler noch zu korrigieren und an meine "vorgestreckte MWST" vom Finanzamt zukommen?
Wo kann ich das vermerken? Muss das auch in die EÜR?
Danke und liebe Grüße
ich würde gerne in meiner aktuellen Umsatzsteuer-erklärung eine Korrektur vermerken, um nachträglich an meine "ausgelegte MwSt" ranzukommen..
Ich habe eine größerer Anschaffung gemacht, die abgeschrieben werden musste. Dooferweise habe ich in dem Zuge vertingelt mir die dazugehörige Umsatzsteuer direkt über UStVA zurück zuholen, da ich irgendwie dachte das hängt dann mit der Abschreibung zusammen. dumm aber ok.
Welche Möglichkeit habe ich nun über die jährliche Umsatzsteuer-erklärung diesen Fehler noch zu korrigieren und an meine "vorgestreckte MWST" vom Finanzamt zukommen?
Wo kann ich das vermerken? Muss das auch in die EÜR?
Danke und liebe Grüße
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