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Unterhalt im ausland lebende Eltern

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    Unterhalt im ausland lebende Eltern

    Hallo zusammen,

    wir sind gerade bei Steuererklärung für 2022 und wollten Aufwendungen für Unterhalt unsere im Ausland lebenden Eltern steuerlich geltend machen. Wir wohnen in Deutschland seit 3 Jahren und wir haben unseren Eltern Vollmacht für unser Konto in der Heimat gegeben damit die bei Bedarf das Geld selber abheben können.
    Kann man Unterhalt auf diesem Weg nachweisen und Steuerlich geltend machen (Abzüge vom Konto im Ausland)?

    Vielen Dank im Voraus

    #2
    Die Frage betrifft Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung, um die es in diesem Forum geht.

    Bei Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehörige bestehen erweiterte Mitwirkungspflichten.

    Ihr müsst deshalb einfach belegen, in welcher Höhe ihr die Eltern konkret unterstützt habt. Das sollte ja über die Kontobewegungen

    problemlos möglich sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Also mein Rechtsverstaendnis: wenn ich meinen im Ausland lebenden Eltern etwas Geld schenke (was sie sich auch noch durch eine Vollmacht selber abholen), dann ist das mein Privatvergnuegen und das ist nicht steuerlich absetzbar. Wo kommen wir denn da hin??? Oder sind die Eltern etwa ausgewanderte Deutsche, die auch wirklich einen titulierten Unterhaltsanspruch gegen Sohn haben? Dann wuerde das natuerlich anders aussehen. Wie gesagt: mein Rechtsverstaendnis!
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Wie gesagt: mein Rechtsverstaendnis!
        Wenn jemand seine bedürftigen Eltern finanziell unterstützt, kann er das bis zu einem bestimmten Umfang natürlich steuerlich geltend machen.

        Die gesetzliche Unterhaltsverpflichtung ist doch nicht von einem Titel abhängig.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Die gesetzliche Unterhaltsverpflichtung ist doch nicht von einem Titel abhaengig.
          Korrekt, aber wer legt denn fest, ob im Ausland lebende Personen nach deutschem Steuerrecht beduerftig ist und somit geleistete (freiwillige) Unterhaltszahlungen absetzbar sind - und bis zur welchen Hoehe? Die Eltern bedienen sich hier ja nach Belieben. Um aber mal etwas zum Verstaendnis meiner Meinung klarzustellen: ich begruesse jeden auslaendischen Mitbuerger und bin ausdruecklich ein Befuerworter der rechtlichen (somit auch steuerrechtlichen) Gleichbehandlung aller Mitbuerger. Nicht mehr, nicht weniger!
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            [QUOTE=HundKatzeMaus;n431111]

            Korrekt, aber wer legt denn fest, ob im Ausland lebende Personen nach deutschem Steuerrecht beduerftig ist uzustellen: ich begruesse jeden auslaendischen Mitbuerger und somit geleistete (freiwillige) Unterhaltszahlungen absetzbar sind - und bis zur welchen Hoehe?

            Das BMF in Zusammenarbeit mit den festgelegten Behörden im Empfängerland.

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              #7
              - und bis zur welchen Hoehe?
              Es geht nach 4 Ländergruppen, die das BMF festgelegt hat. Die eigenen Einkünfte der unterstützen Personen spielen natürlich

              ebenfalls eine Rolle und müssen durch eine Bescheinigung der ausländischen Finanzbehörde nachgewiesen werden.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Hier noch ein Link zu dem aktuellen BMF-Schreiben: https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=2
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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