Hallo zusammen, ich hoffe mir kann jemand bei meinem Problem helfen.
Ich bin dieses Jahr in ein neues Bundesland gezogen und muss demnach meine private Steuererklärung für 2022 hier abgeben.
Ich hatte in 2022 ein Kleingewerbe, welches ich im Dezember (also vor meinem Umzug) aufgegeben und abgemeldet habe.
Gebe ich in der EÜR nun die Steuernummer, die man mir dort gegeben hat, an und schicke es zu dem neuen Finanzamt? Oder muss ich bei dem neuen Finanzamt eine neue Steuernummer beantragen? Das Gewerbe existiert nicht mehr und wird nicht wieder aufgenommen.
Vielen Dank im Voraus!
Ich bin dieses Jahr in ein neues Bundesland gezogen und muss demnach meine private Steuererklärung für 2022 hier abgeben.
Ich hatte in 2022 ein Kleingewerbe, welches ich im Dezember (also vor meinem Umzug) aufgegeben und abgemeldet habe.
Gebe ich in der EÜR nun die Steuernummer, die man mir dort gegeben hat, an und schicke es zu dem neuen Finanzamt? Oder muss ich bei dem neuen Finanzamt eine neue Steuernummer beantragen? Das Gewerbe existiert nicht mehr und wird nicht wieder aufgenommen.
Vielen Dank im Voraus!
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