Abrechnung für Aufwendungen nach § 35 a EStG - Steuerabschreibung möglich?

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  • Josef Testa
    Benutzer
    • 09.08.2021
    • 30

    #1

    Abrechnung für Aufwendungen nach § 35 a EStG - Steuerabschreibung möglich?

    Ich wohne in einer Eigentumswohnung und bin auch Miteigentümer des Wohnhauses. Die Hausverwaltung hat mir und allen anderen Wohnungseigentümern eine Abrechnung für Aufwendungen nach § 35 a EStG (ohne Materialkosten) zukommen lassen. Darin enthalten sind Kosten wie z.B. für die Aufzugswartung und die Fensterreinigung. Kann ich diese Kosten steuermindernd geltend machen?
  • multi
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2018
    • 4269

    #2
    Zitat von Josef Testa Beitrag anzeigen
    Kann ich diese Kosten steuermindernd geltend machen?
    Ja, das steht ja in §35a so drin.

    Kommentar

    • Josef Testa
      Benutzer
      • 09.08.2021
      • 30

      #3
      Danke. Sind diese Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen in Elster anzugeben?

      Kommentar

      • multi
        Erfahrener Benutzer
        • 03.01.2018
        • 4269

        #4
        Die Aufteilung in haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sollte sich aus der Bescheinigung ergeben, ist letztlich aber nur relevant, insofern die Höchstbeträge zuschlagen. Ansonsten muss man zur Not die Zuordnungstabelle aus dem BMF Schreiben zu 35a zu Rate ziehen.

        Kommentar

        • Josef Testa
          Benutzer
          • 09.08.2021
          • 30

          #5
          Vielen Dank für diese sehr hilfreiche Antwort!

          Kommentar

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