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Dienstreisen steuerlich geltend machen wenn AG keine Kilometerpausche bezahlt

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    Dienstreisen steuerlich geltend machen wenn AG keine Kilometerpausche bezahlt

    Liebe Mitglieder des Elsterforums,

    zunächst ein Hallo von meiner Seite. Ich bin auf der Recherche zu meinem Thema nicht fündig geworden, habe hier aber ein paar fundierte Aussagen generell zum Thema Pendler- und Kilometerpausche gelesen, weshalb ihr mir vielleicht helfen könnt.

    Folgendes Szenario:
    Ich habe in meinem neuen Job keine erste Tätigkeitsstelle im Vertrag festgelegt, weil ich die überwiegende Zeit im HomeOffice oder beim Kunden verbringe. Somit sind nicht nur Fahrten zu Kunden, sondern auch Fahrten in die Firmenzentralen (beide circa 400km einfache Wegstrecke) Dienstreisen. Ich habe das Anrecht auf einen Firmenwagen mit inkludierter Privatnutzung, verzichte jedoch darauf und fahre mit unserem Privatfahrzeug. Die mir eigentlich zustehende Leasingrate erhalte ich als zusätzliches Gehalt, weshalb ich in dem Szenario mit dem höheren Netto die Kosten für den Wagen decken kann. Da ich die Leasingrate ausgezahlt bekomme übernimmt der Arbeitgeber bei Dienstreisen keine Kilometerpauschale mehr, die Fahrten sind mit dem zusätzlichen Gehalt abgegolten. Das war auch so besprochen und ist in gemeinsamen Konsens.

    Die Frage die ich mir nun stelle ist jedoch, ob es die Möglichkeit gibt in dem Szenario die Kosten entweder real durch Nachweis der Tankbelege oder durch pauschale Kilometerregelung trotzdem vorteilhaft steuerlich geltend zu machen?

    Ich freue mich auf eure Antworten und helfe bei Fragen gerne weiter

    Beste Grüße
    Benjamin

    #2
    Dein Frage betrifft Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung, um die es in diesem Forum geht.

    Deshalb nur ganz kurz: In der Erläuterung zu Zeile 61 der Anlage N heißt es:

    Für die Fahrten mit Firmenwagen oder Sammelbeförderung dürfen mangels Aufwands keine Eintragungen zu Fahrtkosten in Zeile 62 vorgenommen werden.
    Ob das bei dir anders ist, kann ich nicht beurteilen. Steuerberatung ist hier nicht erlaubt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich habe deine Frage jetzt erneut gelesen. Verstehe ich das richtig: Du hast gar keinen Firmenwagen ! Dein AG zahlt dir ein höheres Gehalt ?

      Wenn das nicht steuerfrei als Fahrtkostenentschädigung fliest, sondern der Lohnsteuer unterworfen wird, kannst du deine Dienstreisen natürlich

      geltend machen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Korrekt, ich habe zugunsten eines höheren Gehalts, das der Lohnsteuer unterworfen ist, auf den Firmenwagen verzichtet. Danke für deine Einschätzung, ich bin mittlerweile auch der Auffassung, dass ich die Kilometer für Dienstreisen somit in der Lohnsteuererklärung mit 0,3€ ansetzen kann.

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          #5
          Bei der Einkommensteuererklärung :-)
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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