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Umsatzsteuer PV?! HILFE

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    Umsatzsteuer PV?! HILFE

    Hallo zusammen,

    Ich habe seit 2018 eine 9.6 kw PV Anlage auf dem Dach.. Die letzten Jahre hat mir immer eine bekannte die Lohnsteuer - und umsatzsteuererklärung erstellt. Das ist jetzt dieses jahr leider nicht mehr möglich..
    Jetzt wollte ich mal wissen ob ich als Laie das hinbekommen kann..
    Lohnsteuer ist kein problem aber die pv Steuer?!
    Habe lediglich die Bescheide der letzten Jahre, hilft das was?

    Was muss ich alles erstellen neben der normalen einkommensteuer?

    Danke für eure Rückmeldungen

    #2
    Für eine Photovoltaikanlage gibt es keinen Lohn. Also fällt auch keine Lohnsteuer an. Eine PV-Steuer gibt es nicht.

    Wenn man die Steuererklärung machen möchte, dann hilft es manchmal, die Steuererklärungen der letzten Jahre angucken zu können.

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      #3
      Ja ich meinte muss ich in meiner privaten Lohnsteuer keinen gewinn oder sowas angeben?

      Was genau muss ich für doe PV machen.. Die umsatzsteuererklärung oder EÜR?

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        #4
        Bei der genannten Leistung fällt die Anlage auf dem Dach unter § 3 Nr. 72 EStG. Die EÜR und die Anlage G entfallen ab 2022.

        Die Umsatzsteuererklärung ist weiter erforderlich. Nach 5 vollen Betriebsjahren kannst du zu Beginn des darauf folgenden

        Kalenderjahres zur Kleinunternehmerregelung wechseln. Bei einem hohen Eigenverbrauch (Batteriespeicher vorhanden) kannst

        du die Anlage eventuell bereits jetzt aus dem umsatzsteuerlichen Betriebsvermögen entnehmen. Einzelheiten kannst du hier

        nachlesen: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/...-das-finanzamt
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Nachtrag: Ich habe jetzt erst gesehen, dass die Seite umgezogen ist. Hier der aktuelle Link:

          https://www.finanzamt.nrw.de/steueri...-das-finanzamt

          Besonders übersichtlich sind die Infos leider nicht. In den FAQ findet man ein Kapitel Umsatzsteuerliche Entnahme von Alt-Photovoltaikanlagen
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Okay also heißt ich mach meine normale einkommensteuer... Und die Umsatzsteuer..
            Umsatzsteuer sind das viele komplizierte Daten die ich da sammeln ubd eingeben muss?

            Oder nur einspeisevergütung bzw abgeführte steuer darauf..?

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              #7
              Oder nur einspeisevergütung bzw abgeführte steuer darauf..?
              Wenn du 100% einspeist, wäre nur die Einspeisevergütung als Umsatz zu erklären. Wenn du einen Teil des Stroms selbst verbrauchst,

              musst du auch den Eigenverbrauch erklären. Für diese Umsätze sind die Wiederbeschaffungskosten zugrundezulegen. Eine Entnahme

              aus dem umsatzsteuerlichen Betriebsvermögen wäre sowieso erst ab 2023 möglich.

              Wir machen hier keine Steuerberatung, wegen der Einzelheiten musst du dich selbst schlau machen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Hier noch ein Link zu einer Broschüre, in der auch das Thema Umsatzsteuer ausführlich behandelt wird. Lesen musst du selbst:

                https://www.finanzamt.bayern.de/Info...aikanlagen.pdf
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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