Moin,
Eine Eigentumswohnung, die vorher selbstgenutzt wurde, wird seit Dezember 2022 vermietet. Die Eigentumswohnung ist schon lange in Besitz meines Ehepartners.
Spielt das Aktenzeichen des Einheitswerts eine Rolle? Anschaffungskosten oder dergleichen kann ich nach Jahren nicht mehr geltend machen.
Die Nebenkostenabrechung läuft über die Hausverwaltung. Das heißt, sie zieht das Geld direkt vom Mieter ein sowie bei Guthaben zahlt sie auch direkt an den Mieter aus.
Die Rechnung ist detailiert wie umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten sowie Handwerkerdienste etc. Wie gebe ich das im Elsterformular an?
Danke für Tipps!
Eine Eigentumswohnung, die vorher selbstgenutzt wurde, wird seit Dezember 2022 vermietet. Die Eigentumswohnung ist schon lange in Besitz meines Ehepartners.
Spielt das Aktenzeichen des Einheitswerts eine Rolle? Anschaffungskosten oder dergleichen kann ich nach Jahren nicht mehr geltend machen.
Die Nebenkostenabrechung läuft über die Hausverwaltung. Das heißt, sie zieht das Geld direkt vom Mieter ein sowie bei Guthaben zahlt sie auch direkt an den Mieter aus.
Die Rechnung ist detailiert wie umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten sowie Handwerkerdienste etc. Wie gebe ich das im Elsterformular an?
Danke für Tipps!
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