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Anlage V Nebenkostenregelung durch Hausverwaltung

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    Anlage V Nebenkostenregelung durch Hausverwaltung

    Moin,
    Eine Eigentumswohnung, die vorher selbstgenutzt wurde, wird seit Dezember 2022 vermietet. Die Eigentumswohnung ist schon lange in Besitz meines Ehepartners.
    Spielt das Aktenzeichen des Einheitswerts eine Rolle? Anschaffungskosten oder dergleichen kann ich nach Jahren nicht mehr geltend machen.
    Die Nebenkostenabrechung läuft über die Hausverwaltung. Das heißt, sie zieht das Geld direkt vom Mieter ein sowie bei Guthaben zahlt sie auch direkt an den Mieter aus.
    Die Rechnung ist detailiert wie umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten sowie Handwerkerdienste etc. Wie gebe ich das im Elsterformular an?
    Danke für Tipps!

    #2
    Die Werbungskosten sind ganz normal auf die dafür vorgesehenen Zeilen in der Anlage V aufzuteilen.

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      #3
      Spielt das Aktenzeichen des Einheitswerts eine Rolle?
      Das soll angegeben werden, ansonsten hat das keine Bedeutung.

      Anschaffungskosten oder dergleichen kann ich nach Jahren nicht mehr geltend machen.
      Wenn der Kauf der Wohnung nicht länger als 50 Jahre zurückliegt, kann die anteilige Gebäude-AfA natürlich noch geltend gemacht werden.

      Die Rechnung ist detailiert wie umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten sowie Handwerkerdienste etc.
      Diese Art der Aufteilung ist eher für die Umlegung auf die Mieter von Interesse. Beim Vermieter sind das entweder Erhaltungsaufwendungen

      oder sonstige Werbungskosten. Die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage gehört nicht zu den Werbungskosten.

      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Ich habe die Betriebskostenabrechnung für den Mieter von der Hausverwaltung vor mir. Es geht um Eintrag
        • 14 - Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasserversorgung, Entwässerung, Hausbeleuchtung, Heizung, Warmwasser, Schornsteinreinigung, Hausversicherungen, Hauswart, Treppenreinigung, Fahrstuhl
        Muß ich diese Positionen wie Straßenreinigung, Müllabfuhr… einzeln aufführen? Teilweise sind es Cent-Beträge unter einem Euro oder kann ich die Abrechnung einscannen, als Betriebskosten Mieter bezeichnen und mit der Summe das Dokument verknüpfen?

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