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Säumniszuschläge GKV steuerlich absetzbar?

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    Säumniszuschläge GKV steuerlich absetzbar?

    Hallo an Alle,

    kann mir bitte jemand sagen, ob Säumniszuschläge für Nachzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung steuerlich absetzbar sind.

    Falls dies der Fall ist, wo in der Steuererklärung müssten diese eingetragen werden?

    Herzlichen Dank!

    #2
    Hallo campezino,
    dass kann ich mir nicht vorstellen, dass man für Versäumnisse noch belohnt wird und diese steuerlich absetzen kann.
    Hinzu kommt dass meist der 'Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen schon mit den eigentlichen Beiträgen für KV und PV ausgeschöpft ist.

    Tschüß

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      #3
      Nebenleistungen teilen grds. das Schicksal der Hauptleistung. SZ zur Umsatzsteuer sind Betriebsausgaben, SZ zur Einkommensteuer privat veranlasst. Ohne nachzulesen könnten es Sonderausgaben sein, aber Höchstbetrag, siehe holzgoe.

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        #4
        Mein Bauchgefühl sagt nein, der Verstand vielleicht (Mahngebühren einer Rechnung beim Unternehmer Betriebsausgaben, Strafzahlungen ans BfJ wegen verspäteter Offenlegung von Jahresabschlüssen nein).

        Aber da eindeutig Steuerrecht und ohne Elsterbezug, ist das eh Makulatur. Weder Frage noch potentielle Antworten haben hier Platz.

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