BAB und Kindergeld

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  • lisa22
    Neuer Benutzer
    • 12.09.2023
    • 2

    #1

    BAB und Kindergeld

    Hallo alle zusammen,

    ich habe letztes Jahr BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) sowie Kindergeld erhalten und weiß leider überhaupt nicht, ob ich dies angeben muss und wenn ja, wo genau und ob es was zu berücksichtigen gibt. Bin leider etwas überfordert und habe bisher nichts dazu gefunden.

    Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.
    LG
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    Kindergeld für dein Kind gehört in die Anlage Kind. Wenn es für dich sein sollte in die Anlage Kind der Steuererklärung deiner Eltern. BAB weiß ich nicht, was steht denn auf dem Bescheid? Ist das vielleicht steuerfrei?

    Kommentar

    • lisa22
      Neuer Benutzer
      • 12.09.2023
      • 2

      #3
      Vielen Dank für ihre Hilfe!

      Zwecks des BABs, habe ich gerade meine Antwort anderweitig erhalten.
      Für diejenigen, die das suchen sollten, BAB muss nicht angegeben werden.

      Kommentar

      • timote
        Erfahrener Benutzer
        • 24.01.2023
        • 747

        #4
        Ich habe gerade einen Link zum Thema gefunden.
        Wenn du Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhältst, musst du diese in der Steuererklärung mit deinen Kosten verrechnen. Wir erklären, wie das funktioniert.

        Unter dem Stichwort Verlustvortrag könnte es demnach ggf. sinnvoll sein, die BAB bei der Steuer anzugeben. Mehr soll im Rahmen dieses Forums dazu nicht gesagt werden.
        SCJ timote
        Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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