Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Berechnungen zur Kranken-/Pflegeversicherung und Steuern (Selbstständige/Unternehmer)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Berechnungen zur Kranken-/Pflegeversicherung und Steuern (Selbstständige/Unternehmer)

    Hallo zusammen,

    mich interessiert brennend, in welcher Reihenfolge die Beiträge zur Kranken-/Pflegeversicherung und Steuern berechnet werden. Im Speziellen geht es um Einkommen- und Gewerbesteuer sowie den Solidaritätszuschlag.

    Geht es so?:

    Gewinn(Brutto)
    -Kranken-/Pflegeversicherung
    -Gewerbesteuer
    -Einkommensteuer
    -Solizuschlag
    =Netto

    oder so?:

    Gewinn - Kranken-/Pflegeversicherung = X
    Gewinn - Gewerbesteuer = Y
    Gewinn - Einkommensteuer = Z
    Gewinn - Solizuschlag = X1

    Netto = Gewinn -X -Y -Z -X1

    Oder wie sonst?
    Zuletzt geändert von Kauderwelsch123; 16.09.2023, 12:45.

    #2
    Was immer Du da berechnen willst, ich versuche mal Dein zweites Beispiel nachzuvollziehen.

    Angenommene (hypothetische) Werte: Gewinn = 50.000
    Kranken- u. Pflegeversicherung = 2.800
    Gewerbesteuer = 2.000
    Einkommensteuer = 8.000
    Soli = 0

    Gewinn - Kranken-/Pflegeversicherung = X
    Gewinn - Gewerbesteuer = Y
    Gewinn - Einkommensteuer = Z
    Gewinn - Solizuschlag = X1
    X = 50.000 - 2.800 = 47.200
    Y = 50.000 - 2.000 = 48.000
    Z = 50.000 - 8.000 = 42.000
    X1 = 50.000 - 0 = 50.000

    Netto = Gewinn -X -Y -Z -X1

    Netto = 50.000 - 47.200 - 48.000 - 42.000 - 50.000 = -137.200.

    Ok, meine Zahlen passen wahrscheinlich nicht ganz zusammen. Aber die Berechnung kann auf gar keinen Fall richtig sein.

    Kommentar


      #3
      Was immer Du da berechnen willst, ich versuche mal Dein zweites Beispiel nachzuvollziehen.
      Ich will nachvollziehen können, in welcher Reihenfolge die einzelnen Abgaben berechnet werden bzw. ob jede Abgabe immer wieder vom Bruttogewinn ausgehend berechnet wird oder welche Abgabe einer anderen bei der Berechnung vorausgeht.

      Aber die Berechnung kann auf gar keinen Fall richtig sein.
      Ja, die Formel war Blödsinn. Aber darum geht es ja.. Ich weiß nicht, wie die korrekte Formel lautet.

      Wird vom Bruttogewinn bspw. zuerst die Kranken- und Pflegevers. abgezogen und dann erst von dem verbleibenden Rest die Einkommensteuer? Oder ist es andersrum? Wird zuerst die Gewerbesteuer berechnet und dann vom Restgewinn die Einkommensteuer? Oder ist es andersrum?

      Ich möchte einfach bloß den Rechenweg vom Bruttogewinn zum Nettogewinn nachvollziehen können
      Zuletzt geändert von Kauderwelsch123; 16.09.2023, 00:57.

      Kommentar


        #4
        Du kannst doch mit Elster eine Steuerberechnung durchführen und siehst dann, in welcher Reihenfolge die Werte berücksichtigt werden.

        Gewerbesteuer ist meines Wissens keine Betriebsausgabe.

        Kommentar


          #5
          Gewerbesteuer ist meines Wissens keine Betriebsausgabe.
          Jedenfalls nicht im Steuerrecht. Sie führt aber zu einer Steuerermäßigung bei der Einkommensteuer. Auch das müsste aus der Vorausberechnung

          von Mein ELSTER ersichtlich sein. Einzelheiten siehe § 35 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35.html
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Du kannst doch mit Elster eine Steuerberechnung durchführen und siehst dann, in welcher Reihenfolge die Werte berücksichtigt werden.
            Danke für den Hinweis.

            Kommentar


              #7
              Hier ist ein Link zu § 2 EStG. Wenn Du darunter bei "R 2. Richtlinie Umfang der Besteuerung" auf das Plus-Zeichen gehst, findest Du die amtliche Reihenfolge aus den Einkommensteuerrichtlinien. Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind Sonderausgaben nach § 10 EStG.

              https://esth.bundesfinanzministerium...-2/inhalt.html
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar


                #8
                Besten Dank, Picard777! Genau danach habe ich gesucht.

                Kommentar

                Lädt...
                X