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Pendlerpauschale und Kosten für ein Arbeitszimmer

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    Pendlerpauschale und Kosten für ein Arbeitszimmer

    Ich wohne in Stadt A. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass mein Büro in Stadt B ist. Die Entfernung zwischen A und B beträgt 600+km. Kann ich die Pendlerpauschale mit dem Auto in Anspruch nehmen?

    Ich habe auch ein Arbeitszimmer in meiner Wohnung. Das Zimmer wird zu 100 % ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt. Es verfügt über einen abgeschlossenen Raum, und die Wohnung gehört mir. Wenn ich die Pendlerpauschale beantrage, kann ich dann auch die Kosten für das Arbeitszimmer absetzen?
    Zuletzt geändert von ishtar; 17.09.2023, 14:10.

    #2
    Wenn ich die Pendlerpauschale beantrage, kann ich dann auch die Kosten für das Arbeitszimmer absetzen?
    Wenn du auch von zu Hause aus arbeitest, geht das bis zu der gesetzlich vorgegebenen Höchstgrenze. Für die Tage, an denen du

    dein Büro tatsächlich aufsuchst, steht dir die Entfernungspauschale zu. So oft kann das ja bei 600 km Entfernung nicht sein ?

    Das ist jetzt alles Steuerrecht und keine Frage zur elektronischen Steuererklärung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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