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Fahrtkostenerstattung bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten

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    Fahrtkostenerstattung bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten

    Beruflich bedingt muss ich für einen gewissen Zeitraum zur Hochschule. Von meinem Arbeitgeber erhalte ich in Form von Geld jede zweite Woche eine Fahrt zur Wohnung und zur Hochschule zurück. Kann ich die übrigen Fahrten von der Steuer absetzen, auch wenn die Fahrten nach Hause nicht notwendig sind, da vor Ort eine Unterbringung und Verpflegung durch den Arbeitgeber besteht ?

    #2
    Die Eingabehilfe zu Zeile 62 der Anlage N:

    Fahrtkosten
    Fahrtkosten können Sie in der Höhe der tatsächlich entstandenen Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen. Bei der Benutzung eines eigenen Fahrzeugs können Sie anstelle der tatsächlichen Kosten pauschal für jeden gefahrenen Kilometer die folgenden Beträge geltend machen:
    • beim Pkw 30 Cent oder
    • bei anderen motorbetriebenen Fahrzeugen 20 Cent.
    Ein Abzug von Werbungskosten ist nicht möglich, wenn Sie für die Fahrten ein vom Arbeitgeber gestelltes Beförderungsmittel benutzt haben (Firmenwagengestellung, unentgeltliche Sammelbeförderung).
    Erstattungen des Arbeitgebers müssen ggf. in Zeile 66 eingegeben werden.

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