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Wegen einem Fehler muss ich bis 2017 nachzahlen?!?!

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    Wegen einem Fehler muss ich bis 2017 nachzahlen?!?!

    Hi,

    ich habe letztes Jahr für meine Schwiegereltern die Einkommenssteuer 2021 berechnet.

    Vater ist Rentner (St.Kl.5), Mutter arbeitet noch (St.Kl.3)

    Aufgrund eines sch*** dummen Fehlers von mir, werden meine Schwiegereltern jetzt richtig rangenommen

    Bei der Berechnung in Wiso, habe ich bei der Rente vom Vater leider nur die monatliche Rente angegeben. Dadurch kam eine ordentliche Summe (knapp 2000€ waren es glaub ich) zustande, die meine Schw.Eltern bekommen sollten.

    Als dann der Brief kam, ein Schlag ins Gesicht. 88€ Nachzahlung.

    Ok, jetzt nicht so viel!

    Dafür kamen Sie dann später und wollen jetzt ne Steuererklärung von 2017-2020.

    Laut meiner Berechnungen, für 2020 schon 550€ und für 2017 auch 661€.

    2018 und 2019 werden nicht weniger sein.


    Die verdienen eh nicht wirklich so viel Geld und vor allem nicht mit der lächerlichen Rente und jetzt sowas.

    Kann man da irgendwas machen? Ich hab keine Ahnung, wie die 2000-2500€ oder mehr auf einmal zahlen sollen.

    #2
    Kann man da irgendwas machen? Ich hab keine Ahnung, wie die 2000-2500€ oder mehr auf einmal zahlen sollen.
    Was soll man da machen können ? Dass man bei Rentenbezug Steuern (nach)zahlen muss, ist doch völlig normal, schließlich wird

    von der Rente keine Steuer eingehalten. Für die Schwiegereltern hätten schon ab dem Jahr des Renteneintritts des Schwiegervaters

    Steuererklärungen eingereicht werden müssen. Zusätzlich zu den Nachzahlungen und den Nachzahlungszinsen muss man in

    solchen Fällen auch noch mit Verspätungszuschlägen rechnen. Man kann Ratenzahlung beantragen, aber da fallen auch Zinsen an.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Was soll man da machen können ? Dass man bei Rentenbezug Steuern (nach)zahlen muss, ist doch völlig normal, schließlich wird

      von der Rente keine Steuer eingehalten. Für die Schwiegereltern hätten schon ab dem Jahr des Renteneintritts des Schwiegervaters

      Steuererklärungen eingereicht werden müssen. Zusätzlich zu den Nachzahlungen und den Nachzahlungszinsen muss man in

      solchen Fällen auch noch mit Verspätungszuschlägen rechnen. Man kann Ratenzahlung beantragen, aber da fallen auch Zinsen an.
      hätte ich die Erklärung für 21 nicht gemacht. Wären das FA wahrscheinlich nie gekommen. Hab leider schlafende Hunde geweckt

      Vielleicht gibt es ja irgendwelche Dinge die man als Werbungskosten oder Spenden eintragen kann, ohne Nachweis?

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        #4
        Wären das FA wahrscheinlich nie gekommen. Hab leider schlafende Hunde geweckt
        Da täuscht du dich meiner Meinung nach ! Es gibt immer wieder mal automatisierte Prüfläufe, die dann zur Folge haben,

        dass Rentner bis zu 7 Jahre nacherklären müssen.
        Zuletzt geändert von Charlie24; 17.09.2023, 16:54.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Vielleicht gibt es ja irgendwelche Dinge die man als Werbungskosten oder Spenden eintragen kann, ohne Nachweis?
          Bei der Schwiegermutter kann das schon der Fall sein, aber da musst du auch erst über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag kommen.

          Spenden muss man belegen können, entweder durch Bescheinigungen oder durch Kontoauszüge.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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