Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

183-Tage-Regel

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    183-Tage-Regel

    Hallo zusammen,

    kann mir bitte jemand erklären, wie die 183-Tage-Regel funktioniert?

    Rein hypothetisch:

    Mal angenommen, ich halte mich aus beruflichen Gründen 73 Tage pro Jahr in Schweden, 73 Tage in Norwegen, 73 Tage in Dänemark, 73 Tage in Finnland und 73 Tage in Deutschland auf..

    Wie wäre in dem Fall die Besteuerung geregelt? Also in welchem Land würde dann die Besteuerung erfolgen?
    Müsste ich in jedem der Länder Steuer abführen?
    Zuletzt geändert von Kauderwelsch123; 18.09.2023, 09:18.

    #2
    Das sind jetzt Fragen zum Steuerrecht und nicht zu ELSTER, daher nur ganz kurz:

    - das Besteuerungsrecht hat grundsätzlich der Ansässigkeitsstaat (ich unterstelle hier mal Deutschland), es sei denn die Tätigkeit wird in einem anderen Land ausgeübt für einen dort ansässigen Arbeitgeber

    Wenn du also in Deutschland lebst und auch hier deinen Arbeitgeber hast, dann wirst du auch hier besteuert für deine Dienstreisen in andere Länder
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      Danke für die schnelle Antwort, Beamtenschweiß.

      Gestatte mir bitte noch folgende, weiterführende Frage:

      Und wie wäre es in dem Fall, dass ich als Unternehmer mit Firmensitz in Deutschland in jedem der einzelnen Länder einen dort ansässigen Auftraggeber hätte? Wenn sozusagen die Löhne direkt aus den einzelnen Ländern zufließen würden?

      Kommentar


        #4

        1) was hat denn das jetzt mit der 183 Tage Regelung zu tun? Die gilt nur für die Besteuerung von Arbeitslohn
        2) Unternehmensgewinne werden idR dort besteuert wo der Betriebssitz ist. Wo die Auftraggeber sind ist egal
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

        Kommentar


          #5
          Ich bin bisher davon ausgegangen, dass ein Unternehmer, sobald er sich aus beruflichen Gründen länger als 183 Tage im Ausland aufhält und auch den Großteil seiner Einnahmen aus dem Ausland bezieht, auch in diesem Land steuerpflichtig wird. Dass die 183-Tage-Regel nur für Angestellte gilt, war mir nicht bewusst.

          Also darf ich mich als Unternehmer bspw. 9 Monate in Schweden aufhalten, dort 75% meines Umsatzes generieren, die restlichen 25% im Inland erwirtschaften und muss trotzdem 100% der Einnahmen nur ausschließlich in Deutschland versteuern.
          Habe ich das richtig verstanden?

          Kommentar


            #6
            Es kommt darauf an. Die Besonderheiten Deines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) und das Zusammenspiel zwischen den nationalen Steuerrechten erklärt Dir Dein steuerlicher Berater, das ist kein Elster-Thema.

            Das Problem ist, dass festgestellt werden muss nach nationalem Steuerrecht, ob / wie viele Wohnsitze / gewöhnliche Aufenthalte Du im Jahr X in welchem Land hattest. Dann kommt noch dazu, wo Du konkret Deine Betriebsstätte(n) hattest und von wann bis wann Du im Sinne des DBA wo ansässig warst.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar


              #7
              Vielen Dank, Picard777!

              Ja, der Gang zum Steuerberater wird mir wohl nicht erspart bleiben.
              Bis es soweit ist, werde ich erst noch weitere Fragen sammeln..

              Kommentar

              Lädt...
              X