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    Problem mit N-AUS

    Guten Abend,

    ich habe in Mein Elster in Anlage N-AUS einen ausländischen Bruttoarbeitslohn (aus China) von dem kein inländischer Steuerabzug vorgenommen worden ist (Zeile 36) in Höhe von 100.000€ eingegeben. Nur ein Viertel davon ist steuerfrei nach DBA (Zeile 50). Letzteren Betrag habe ich in Anlage N Zeile 22 "Steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen" übernommen. Ansonsten ist Anlage N leer. Da rund 75.000€ ausländisches Einkommen in Deutschland zu versteuern sind, erwarte ich, dass die Steuerberechnung eine große Nachzahlung anzeigt. Das tut sie aber überhaupt nicht. Fehler werden auch keine angezeigt.

    Hat jemand eine Idee, was ich falsch mache?

    Danke.
    Zuletzt geändert von BananaJoe; 22.09.2023, 13:36.

    #2
    Hallo, ich habe die für mich auch neue Anlage N-AUS in einer Testerklärung mit Land Ägypten erstellt. Die Anlage ist nicht gerade trivial. Ich weiß ja auch nicht, wo du Wohnsitze hast, und ob du Lohnsteuerbescheinigungen hast. Versorgungsbezüge für den deutschen Lohnanteil?

    Deinen verbleibenden ausländischen Arbeitsanteil € 25.000 habe ich in Zeile 48 erfasst, Summenzeile 50 geht nicht, und in Z. 46/47 200 Tage gesamt und 50 Tage anteilig eingegeben. In Anlage N Z. 22 die € 25.000 aus N-AUS übernommen. => Steuerberechnung: € 0,00. Vermutlich müssen auch die € 75.000 nach Anlage N übernommen werden. Ich habe Zeile 21 Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug genommen, s. Hilfetext betr. ausländ. Arbeitgeber. => Steuerberechnung: € 24.004,58 Nachzahlung, das ist doch was.
    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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      #3
      Ohne Angaben zum konkreten Land und damit zum DBA oder auch nicht, kann man m. E. solche Fragen nicht seriös beantworten.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Das von mir testweise gewählte Land Ägypten hatte ja schon Provokationscharakter. Ich hatte wie oben geschrieben von Anlage AUS-N und DBA bisher keine Ahnung und will den Benutzer ja auch nicht steuerlich beraten. Wenn die von mir getestete Zeilen-Nr. 21 in Anlage N nicht ganz daneben ist, bin ich zufrieden, vielleicht der Benutzer auch. Dann hätte m.E. auch das Forum, ergänzt um deinen Hinweis, seine Pflicht getan.
        Zuletzt geändert von timote; 22.09.2023, 13:33. Grund: Korrektur Zeilen-Nr.
        SCJ timote
        Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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          #5
          Ich habe das Land (China) ergänzt.

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            #6
            Zitat von timote Beitrag anzeigen
            Deinen verbleibenden ausländischen Arbeitsanteil € 25.000 habe ich in Zeile 48 erfasst, Summenzeile 50 geht nicht, und in Z. 46/47 200 Tage gesamt und 50 Tage anteilig eingegeben. In Anlage N Z. 22 die € 25.000 aus N-AUS übernommen. => Steuerberechnung: € 0,00. Vermutlich müssen auch die € 75.000 nach Anlage N übernommen werden. Ich habe Zeile 21 Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug genommen, s. Hilfetext betr. ausländ. Arbeitgeber. => Steuerberechnung: € 24.004,58 Nachzahlung, das ist doch was.
            Vielen Dank! Durch deine Angaben konnte ich meinen Fehler vermutlich beheben. Ich hatte in Anlage N, Zeile 21 nicht den verbliebenen Lohnanteil eingetragen.

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              #7
              Zitat von timote Beitrag anzeigen
              Hallo, ich habe die für mich auch neue Anlage N-AUS in einer Testerklärung mit Land Ägypten erstellt. Die Anlage ist nicht gerade trivial. Ich weiß ja auch nicht, wo du Wohnsitze hast, und ob du Lohnsteuerbescheinigungen hast. Versorgungsbezüge für den deutschen Lohnanteil?

              Deinen verbleibenden ausländischen Arbeitsanteil € 25.000 habe ich in Zeile 48 erfasst, Summenzeile 50 geht nicht, und in Z. 46/47 200 Tage gesamt und 50 Tage anteilig eingegeben. In Anlage N Z. 22 die € 25.000 aus N-AUS übernommen. => Steuerberechnung: € 0,00. Vermutlich müssen auch die € 75.000 nach Anlage N übernommen werden. Ich habe Zeile 21 Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug genommen, s. Hilfetext betr. ausländ. Arbeitgeber. => Steuerberechnung: € 24.004,58 Nachzahlung, das ist doch was.
              Nochmal eine Frage zu N-AUS...
              In N-AUS gibt es einen Abschnitt "Werbungskosten zu steuerfreiem Arbeitslohn nach DBA" (Zeilen 72-74). So weit so gut. Aber wo trägt man die mit dem nicht-steuerfreien Teil des chinesischen Arbeitslohns in Zusammenhang stehenden WK ein? Einfach in Anlage N genauso wie wenn sie mit "normalem" deutschen Gehalt in Zusammenhäng stehen würden?

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                #8
                Einfach in Anlage N genauso wie wenn sie mit "normalem" deutschen Gehalt in Zusammenhäng stehen würden?
                Ich vermute es mal. Falls du Zweifel hast, ggf. beim Finanzamt nachfragen.
                SCJ timote
                Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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