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Fahrtkosten Dozententätigkeit

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    Fahrtkosten Dozententätigkeit

    Hallo zusammen,
    ich bin nebenberuflich als Dozent tätig und möchte hier meine Fahrtkosten absetzen. Wo genau trage ich das ein? Bei der Anlage N unter Reisekosten?
    VG, Elizabeth

    #2
    ich bin nebenberuflich als Dozent tätig und möchte hier meine Fahrtkosten absetzen.
    Honorartätigkeit oder angestellt auf Lohnsteuerklasse?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Honorartätigkeit

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        #4
        Dann müssen die Fahrtkosten in der EÜR erklärt werden, nicht in der Anlage N ! Ob nur die Entfernungspauschale oder

        alle Fahrtkosten absetzbar sind, hängt davon ab, ob du eine 1. Tätigkeitsstätte z. B. an einer Hochschule hast oder nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ich bin hauptberuflich in einem Angestelltenverhältnis und gebe diese Fahrtkosten über die Anlage N an. Das bedeutet ich Fülle die Anlage EÜR für die Nebentätigkeit ein?

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            #6
            Das bedeutet ich Fülle die Anlage EÜR für die Nebentätigkeit ein?
            Genauso machst du das !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Ok, Dankeschön für die schnelle Hilfe!
              VG, Elizabeth

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                #8
                Jetzt scheitere ich daran die Anlage EÜR zu finden. Die wird bei mir nicht angezeigt.

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                  #9
                  Jetzt scheitere ich daran die Anlage EÜR zu finden. Die wird bei mir nicht angezeigt.
                  Hier auch nicht ? https://www.elster.de/eportal/formul...formulare/euer
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Moin,
                    jetzt bin ich überfordert:
                    Ich erstelle meine Honorarrechnung und stelle dem Auftraggeber die entstandenen Fahrtkosten in Rechnung.

                    Mein Steuerberater sagt nun, die Fahrtkosten sind auf der Rechnung anzugeben und werden als Einnahme ebenfalls in der Einkommensteuer versteuert. Meiner Meinung nach ist das ein durchlaufender Posten (ich gehe in Vorkasse, bekomme das Geld erstattet).

                    Gibt es da eine Rechtsgrundlage? Es ist ja keine erbrachte Leistung und bei Anbietern, die die Fahrtkosten nicht erstatten, kann ich sie ja als Ausgaben ansetzen.

                    Bin gespannt, ob jemand ähnliche Erfahrungen hat....

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                      #11
                      Halo BASteen,

                      in deine EÜR gehören "natürlich" die vereinnahmten Fahrtkostenerstattungen rein,
                      genauso wie die tatsächlichen Fahrtkosten (da kann es ja durchaus Unterschiede geben).

                      Vorab saldieren darfst du das nicht.

                      (Wenn du mit deinen Auftraggebern z.B. vereinbarst, dass sie dir immer ein Ticket für die Bahn in Klasse 2 erstatten und du schreibst den Ticketpreis in deine Rechnung an den Auftraggeber,
                      hast aber eine Bahncard 50 und zahlst nur die Hälfte,
                      hättest du einen kleinen "Zusatzgewinn" in deiner EÜR. Und dieser Zusatzgewinn wird durch das Aufführen der Einnahmen und der Kosten deutlich gemacht.
                      Und wenn du genau das in Rechnung stellst, was die Fahrt dich kostet, ist es in der EÜR ein plus-minus-Null Spiel und kostet dich außer den zusätzlichen Einträgen nichts.)

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                        #12
                        HI Prabha,
                        vielen Dank für die schnelle Antwort!

                        Nur dass ich das richtig verstehe:
                        Honorar 100,--
                        Bahn + 10,--
                        Einnahmen = 110,--
                        Ausgabe - 10,- tatsächliche Kosten Bahn (ich stelle genau die entstandenen Kosten in Rechnung)
                        zu versteuern 100,--
                        So würde ich es verstehen. Das wäre dann praktisch der durchlaufende Posten und würde die Einkommensteuer nicht weiter beeinflussen.

                        Aber ich habe die Auskunft erhalten, dass ich die Fahrtkosten nicht als Ausgaben anrechnen kann, weil sie auf der Rechnung stehen ..... Und dass habe ich eben nicht verstanden.

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                          #13
                          Hallo Basteen,

                          würdest du einem Händler sagen: du darfst deinen Wareneinkauf nicht in die Ausgaben schreiben, weil du den Verkauf in den Einnahmen hast?

                          Da ist sehr offensichtlich, dass das Unsinn ist.

                          Und so ist das auch bei Dozenten: Alle Kosten, die im Zusammenhang mit deinen Einnahmen stehen, dürfen/müssen in den Ausgaben aufgeführt werden.

                          Falsch wäre es, wenn du die Kosten aufführst und die Erstattung verschweigst.

                          Falsch wäre es, wenn du weder die Erstattung, noch die Kosten aufführst.

                          Die Angabe der Erstattung bei den Einnahmen und der Fahrtkosten (ggfs. über Pauschale ermittelt) bei den Kosten halte ich für den richtigen Weg.

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                            #14
                            Vielen herzlichen dank!

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