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Probleme mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Einzelunternehmen.

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    Probleme mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Einzelunternehmen.

    Hallo,

    ich unterrichte aktuell vom 17.08.2023 bis zum 28.11.2023 als Integrationslehrerin auf Honorarbasis und muss mich deshalb selbstständig melden. Ich mache das als Nebenjob neben meinem Studium.

    Ich habe daher versucht, das Formular "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen" auszufüllen, aber da sind einige Fehler aufgetreten, die ich nicht verstehe und nicht alleine beheben kann.

    Mir werden bei der Überprüfung des Fragebogens folgende Fehler angezeigt:

    - Beginn der Tätigkeit (inklusive Vorbereitungshandlung): Mein Datum wird nicht akzeptiert

    - Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer: Ich habe alles auf null gelassen, da ich selbst keine Umsätze habe. Das wird nicht akzeptiert. Als Fehler werden mir die Zeilen 130 und 133 angezeigt.
    -->Muss ich dort meine Vergütung eintragen?

    - Außerdem verstehe ich nicht, was ich bei der Kleinunternehmer-Regelung angeben muss.


    Mein Verdienst dieses Jahr liegt unter meiner Verdienstobergrenze.


    Ich bin echt komplett ratlos und freue mich über jede Hilfe! Möchte das endlich abgehakt haben!


    Danke im Voraus!

    #2
    Wenn die Tätigkeit nach § 4 Nr. 21 UStG umsatzsteuerbefreit ist, müssen zumindest dazu Angaben gemacht werden.

    Wer auf Honorarbasis arbeitet, hat immer Umsätze !

    https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Also heißt das, das meine Vergütung der Umsatz ist? Muss ich die da angeben? Ich habe mich noch nie in meinem Leben mit irgendeinem tieferen finanziellen Kram beschäftigt und verstehe wirklich absolut Bahnhof, also gerne absolut für Dummies erklären! Danke im Voraus!

      Kommentar


        #4
        Also heißt das, das meine Vergütung der Umsatz ist?
        Das erwartbare Honorar ist der Umsatz und der muss angegeben werden. Ob nur unter steuerbefreit oder an zwei Stellen,

        da müsste ich jetzt auch erst nachsehen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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