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Photovoltaikanlage, 2022 gekauft

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    Photovoltaikanlage, 2022 gekauft

    HALLO ihr Steuerwissenden! Wir haben 2022 eine Photovoltaikanlage (unter 10 kwp, max 10000 kwp jährlich) gekauft und es hieß, wir bekommen die Steuern auf die Anlage zurück. Leider sind wir bisher absolut ahnungslos, wie das geht. Die Anlage ist registriert beim FA (nicht als Liebhaberei, denn es hieß, sonst können wir die immerhin fast 5000€ Steuern nichts wiederbekommen) Machen wir das mit der Einkommensteuererklärung für 2022? Oder separat? Puh, bin echt überfordert. Unter Wiso Steuersparbuch gibts auch nichts hilfreiches dazu. Vielen Dank für euren Input

    #2
    Redest du jetzt von der Vorsteuer beim Kauf? Das wäre in der Umsatzsteuererklärung zu machen. Einkommensteuerlich ist das jetzt steuerfrei. Da muss nichts angegeben werden.

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      #3
      Wenn ich das wüßte... Meines Wissens haben wir keine Vorsteuern gezahlt, sondern ganz normal Mehrwertsteuern. Oder sind das die Vorsteuern? Sorry für unser Unwissen...

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        #4
        Meines Wissens haben wir keine Vorsteuern gezahlt, sondern ganz normal Mehrwertsteuern. Oder sind das die Vorsteuern?
        Genau, die gezahlte Mehrwertsteuer ist mit Vorsteuer gemeint. Wenn ihr keine Voranmeldungen für 2022 gemacht habt,

        müsst ihr euch die Vorsteuer jetzt über die Umsatzsteuererklärung für 2022 zurückholen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke, Charlie, für deine Antwort - dann denke ich mal, dass ich das nicht über meine Buhl-Software mache, sondern über den Elster-Zugang meines Mannes (die Anlage läuft auf seinen Namen) separat eine Umsatzsteuererklärung dort abgebe, oder? (Niedersachsen...) Und muss ich in der Wiso-Buhlsoftware auch etwas eintragen?

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            #6
            Und muss ich in der Wiso-Buhlsoftware auch etwas eintragen?
            Nur, wenn du Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuererklärungen darüber abgeben willst.

            Wenn du nur die Einkommensteuer damit erstellst, kannst du die Photovoltaik dort komplett ignorieren.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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