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Betriebsaufgabe - Aufgabegewinn und Aufgabebilanz

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    Betriebsaufgabe - Aufgabegewinn und Aufgabebilanz

    Hallo in die Runde,

    ich bin gerade ein wenig am verzweifeln, aber vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.

    Bin gerade an der Einkommenssteuer/Gewerbeaufgabe für das Jahr 2022:

    Soweit alles in Ordnung, bis auf die Selbstständigkeit:

    Ich habe am 31.12.2022 meine Gewerbeabmeldung gemacht und da der Gewerbebetrieb bereits schon länger ruhte, musste ich nun aus gesundheitlichen Gründen die im Nebenerwerb noch laufende Gewerbetätigkeit nun doch ganz aufgeben. Noch nicht 55 Jahre und noch nicht (schriftlich belegt) Erwerbsunfähig, REHA beginnt in 3 Wochen. Aber gesundheitlich so angegriffen, das ich mich nur sehr schwer noch mit der Buchhaltung beschäftigen kann. Daher wäre eine schnelle und unkomplizierte Lösung notwendig.

    Die Abschreibungen sind zum Jahresende alle auf 0 und somit sind alle Geräte abgeschrieben.

    Die EÜR wurde mit Lexware Buchhalter erstellt und in das WISO Steuer Programm eingetragen. Da ich dort nun eine Meldung bekommen habe, das ich die Gewinnermittlungsart zwingend wechseln muss. Auch das ermitteln des Aufgabegewinn, macht man auch nicht so oft. Da zwar noch Kleinteile und ein wenig Netzwerkkabel da ist, stellt sich die Frage ob das noch einen Wert darstellt, da wir das als Schrott entsorgt hätten. Der damals verwendeten PC und Notbook im Büro sind inzwischen veraltet oder defekt, abnehmer hierfür wird es nicht geben, also auch Schrott. Eine Kappsäge mit leichtem defekt und ein MAG und WIG Schweißgerät steht noch herum.

    Das Firmenkonto ist aufgelöst worden und der Restbetrag aufs Privatkonto übernommen worden.

    Einen Steuerberater wollte ich für die Tätigkeit nich in Anspruch nehmen um Kosten zu sparen. Aber das Wissen stößt nun an Grenzen.

    Kann mir hier jemand weiterhelfen oder etwas empfehlen. Wenn noch Angaben fehlen, einfach melden, ich tue mein Möglichstes.

    Bin für jede Hilfe Dankbar. Corona hat hier einen Gewerbebetrieb und meine Gesundheit ruiniert.

    Gruß

    #2
    Steuerberatung ist hier nicht gestattet.
    Ich würde aber mal beim Finanzamt anrufen und dort abklären, ob bei deiner Fallgestaltung überhaupt auf eine Aufgabebilanz bestanden wird oder eine einfache Berechnung des Übergangsgewinns und des Aufgabegewinns ausreicht.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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