Hey liebe Community!
Folgender Fall:
Ich war 2021 noch Kleinunternehmer. Seit 2022 regelbesteuert.
Ende 2021 habe ich eine Leistung erbracht und diese umsatzsteuerfrei noch im gleichen Jahr in Rechnung gestellt. Beglichen wurde diese erst 2022.
Meine Frage dazu:
Wo in der UST- Erklärung 2022 muss ich diese Einnahme nun eintragen?
Weil wir schon bei umsatzsteuerfreien Einnahmen sind, hier noch eine Extrafrage: Wo trage ich umsatzsteuerfreie Versicherungsentschädigungen als Einnahme in der UST- Erklärung ein?
Evtl dachte ich an § 4 Nr. 10 UStG in Zeile 74?
Bin für jeden Tipp sehr dankbar. https://forum.steuerberaten.de/images/smilies/icon_e_smile.gif
Folgender Fall:
Ich war 2021 noch Kleinunternehmer. Seit 2022 regelbesteuert.
Ende 2021 habe ich eine Leistung erbracht und diese umsatzsteuerfrei noch im gleichen Jahr in Rechnung gestellt. Beglichen wurde diese erst 2022.
Meine Frage dazu:
Wo in der UST- Erklärung 2022 muss ich diese Einnahme nun eintragen?
Weil wir schon bei umsatzsteuerfreien Einnahmen sind, hier noch eine Extrafrage: Wo trage ich umsatzsteuerfreie Versicherungsentschädigungen als Einnahme in der UST- Erklärung ein?
Evtl dachte ich an § 4 Nr. 10 UStG in Zeile 74?
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