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Betriebsaufgabe: Ansatz Umsatzsteuer auf entnommene WG in Schlussbilanz

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    Betriebsaufgabe: Ansatz Umsatzsteuer auf entnommene WG in Schlussbilanz

    Hallo zusammen,

    meine Frage zum Ansatz der Umsatzsteuer bei einer Betriebsaufgabe zum 31.12.22:

    Muss die Umsatzsteuer auf die im Rahmen der Betriebsaufgabe entnommenen Wirtschaftsgüter bereits als Umsatzsteuer(schuld) in der Bilanz zum 31.12.22 (vor Aufgabegewinnermittlung) stehen, oder ist in der Bilanz vor der Aufgabegewinnermittlung nur die USt aus den laufenden Umsätzen abzgl. VorSt als anzusetzen (quasi ohne Berücksichtigung der Betriebsaufgabe)?

    Liebe Grüße

    CStenz

    #2
    Die USt auf die im Rahmen der Betriebsaufgabe entnommenbe WG gehört in die Ermittlung des Aufgabegewinns.
    In die reguläre Bilanz zum 31.12. darf sie nicht, da dort ja die WGs noch enthalten sind und folglich noch keine USt-Verbindlichkeit besteht.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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