Hallo zusammen,
meine Frage zum Ansatz der Umsatzsteuer bei einer Betriebsaufgabe zum 31.12.22:
Muss die Umsatzsteuer auf die im Rahmen der Betriebsaufgabe entnommenen Wirtschaftsgüter bereits als Umsatzsteuer(schuld) in der Bilanz zum 31.12.22 (vor Aufgabegewinnermittlung) stehen, oder ist in der Bilanz vor der Aufgabegewinnermittlung nur die USt aus den laufenden Umsätzen abzgl. VorSt als anzusetzen (quasi ohne Berücksichtigung der Betriebsaufgabe)?
Liebe Grüße
CStenz
meine Frage zum Ansatz der Umsatzsteuer bei einer Betriebsaufgabe zum 31.12.22:
Muss die Umsatzsteuer auf die im Rahmen der Betriebsaufgabe entnommenen Wirtschaftsgüter bereits als Umsatzsteuer(schuld) in der Bilanz zum 31.12.22 (vor Aufgabegewinnermittlung) stehen, oder ist in der Bilanz vor der Aufgabegewinnermittlung nur die USt aus den laufenden Umsätzen abzgl. VorSt als anzusetzen (quasi ohne Berücksichtigung der Betriebsaufgabe)?
Liebe Grüße
CStenz
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