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Photovoltaikanlage in der WEG

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    Photovoltaikanlage in der WEG

    Hallo zusammen,

    ich bin die Hausverwaltung einer neuen Wohnungseigentümergemeinschaft. Es sind drei Doppelblöcke mit einer Leistung von 29,16 kWp. Ergo insgesamt 87,48 kWp. Nun muss ich beim Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung- Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft angeben. Die Wohnungen sind noch nicht alle verkauft und scheitere bei den Angaben zu den Beteiligten. Es sind 54 Wohnung, muss ich die dann auch alle angeben. Hat vielleicht jemand Erfahrung damit?

    Vielen DanK!

    #2
    Es sind ja nicht die Wohnungen anzugeben, sondern die Eigentümer. Wie viele das im Moment sind ist jetzt nicht erkennbar. Aber sicher gehören die Wohnungen, die noch nicht verkauft sind, im Moment auch schon jemandem, dem nämlich, der sie dann verkaufen kann.

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      #3
      Ich würde zuerst mit dem Finanzamt abklären, ob nicht die Einkommensteuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG greift. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html

      Je Wohn- oder Gewerbeeinheit nicht mehr als 15 kW (peak), insgesamt höchstens 100 kW (peak) pro Steuerpflichtigen oder Mitunternehmerschaft
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Vielen Dank ja dem Bauträger gehören die restlichen Wohnung - ja ich weiß ich muss die enzelnen Eigentümer eingeben. Ich dachte ich kann mir das irgendwie sparen - besonders da ich nicht die einzelnen Geburtsdaten der Eigentümer weiß. Ist es richtig wenn ich 54 Beteiligte ( Whg.) habe das im Nenner eine 54 stehen muss

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          #5
          Das habe ich vorher angefragt- und jetzt muss ich den Fragebogen ausfüllen

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