Hallo zusammen,
ich habe in Steuerklasse 1 (nicht zur Abgabe verpflichtet, Arbeitnehmer) immer die vier Jahre Frist genutzt, d.h. ich würde jetzt noch für 2019 abgeben wollen.
Nun wurde aber bei uns im Jahr 2022 geheiratet. Ab da sind wir mit Klasse 3/5 verpflichtet. Kann ich meine rückwirkenden Steuererklärungen, 2019, 2020, 2021, als damals Singe in Klasse 1, noch problemlos abgeben, oder muss ich mit Strafgebühren rechnen?
Oder anders gefragt: Gilt immer die Frist zum Zeitpunkt des Steuerjahres (2019), oder zum Zeitpunkt der Erstellung / Abgabe (2023)?
Danke und liebe Grüße
BC
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