Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Nach Heirat: Rückwirkende Einkommenssteuersteuererklärung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Nach Heirat: Rückwirkende Einkommenssteuersteuererklärung



    Hallo zusammen,

    ich habe in Steuerklasse 1 (nicht zur Abgabe verpflichtet, Arbeitnehmer) immer die vier Jahre Frist genutzt, d.h. ich würde jetzt noch für 2019 abgeben wollen.

    Nun wurde aber bei uns im Jahr 2022 geheiratet. Ab da sind wir mit Klasse 3/5 verpflichtet. Kann ich meine rückwirkenden Steuererklärungen, 2019, 2020, 2021, als damals Singe in Klasse 1, noch problemlos abgeben, oder muss ich mit Strafgebühren rechnen?
    Oder anders gefragt: Gilt immer die Frist zum Zeitpunkt des Steuerjahres (2019), oder zum Zeitpunkt der Erstellung / Abgabe (2023)?

    Danke und liebe Grüße
    BC

    #2
    Kann ich meine rückwirkenden Steuererklärungen, 2019, 2020, 2021, als damals Singe in Klasse 1, noch problemlos abgeben, oder muss ich mit Strafgebühren rechnen?
    Wenn für 2019 bis 2021 keine Erklärungspflicht nach § 46 EStG bestand, musst du nicht mit Verspätungszuschlägen rechnen.

    Für 2022 besteht wegen der Steuerklassenwahl 3/5 Erklärungspflicht, aber das weißt du ja selbst.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Oder anders ausgedrückt: Jedes Jahr wird für sich betrachtet, eine Erklärungsabgabepflicht für das Jahr X und eine Nichterklärungsabgabepflicht für das Jahr Y haben nichts miteinander zu tun.

      Unabhängig davon ist es aber ein Irrglaube, dass Steuerklasse I "immer" Nichterklärungsabgabepflicht bedeuten würde. Insbesondere in § 46 EStG gibt es eine ganze Reihe Konstellationen, in denen eben doch eine Erklärungsabgabepflicht besteht und dann sehr schnell ggf. Pflicht-Verspätungszuschläge zusammen kommen. Insbesondere die volle Ausnutzung der vier Jahre kann zwar schöne Erstattungszinsen auslösen, wobei die nun nur noch 0,15 % p.M. statt früher 0,5 % p.M. betragen, aber gerade das ist ein Fall mit Erklärungsabgabepflicht für das Jahr, in dem die Zinsen ausgezahlt werden (§ 32d Abs. 3 EStG).
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        Meines Erachtens lohnt sich die Ausnutzung der 4 Jahre nur wegen der Erstattungszinsen inzwischen nicht mehr. Wir bekommen

        seit April 2023 auf Tagesgeld wieder über 3,00% Zinsen und zwar als Bestandskunden, also ganz ohne Bankenhopping.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Einkommensteuerklärungen sind im Übrigen immer rückwirkend, da das jeweilige Jahr abgeschlossen sein muss.

          Kommentar


            #6
            ... weswegen unter "Mein Elster" die Einkommensteuererklärung 2022 beispielsweise auch erst am 01.01.2023 freigeschaltet wurde :-)
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar

            Lädt...
            X