nicht-häusliches Arbeitszimmer Zeile in N?

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  • elsterklaus
    Neuer Benutzer
    • 23.06.2019
    • 22

    #1

    nicht-häusliches Arbeitszimmer Zeile in N?

    hallo,

    ich habe 2022 als Angestellter ein externes Arbeitszimmer gehabt, im Sinne dieses Flowcharts: https://www.arbeitszimmer.de/

    Der AG hatte damit nichts zu tun, weiß nichts davon, aber ich brauchte es, weil die enge Privatwohnung keinen angemessenen Raum für die Arbeit aus dem Homeoffice zugelassen hat.

    In welche Zeile von Anlage N gehört das?
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #2
    Es sind doch Zeilen vorhanden, bei den Werbungskosten. Du musst das halt dort entsprechend einordnen.

    Kommentar

    • elsterklaus
      Neuer Benutzer
      • 23.06.2019
      • 22

      #3
      Danke, ich muss noch mal gucken. Momentan läd die Seite kaum. Ich hoffe, es liegt nicht an mir, sondern an Überlastung.

      Z. 43 hatte (laut Erinnerung) im Hinweis, dass es eine recht harte Obergrenze hat. Laut dieser Anleitung hier wäre es aber trotzdem richtig, das auf N und Mantelbogen jeweils in Z. 43 einzutragen: https://www.arbeitszimmer.de/einkunf..._sonderausgabe

      Etwas irritiert bin ich, weil einige Beschreibungen differenzieren zwischen häuslich und nicht-häuslich. Ich wäre letzteres, aber trotzdem wieder "häuslich" im Sinne des Formulars?

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15389

        #4
        Wenn das von Dir gemietete Räume sind ... die befinden sich ja wahrscheinlich auch in irgendeiner Art Haus. Ich denke an diesem Begriff würde es nicht scheitern.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45976

          #5
          Wenn man für das Homeoffice ein externes Büro angemietet hat, dann muss man sich mit den Beschränkungen für ein

          häusliche Arbeitszimmer m. E. nicht befassen. Aber das ist Steuerrecht, also ist meine Einschätzung völlig unverbindlich.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          • elsterklaus
            Neuer Benutzer
            • 23.06.2019
            • 22

            #6
            Danke für eure Hinweise. Das Rechtliche habe ich sorgfältig geklärt; es geht nur noch darum, es in die richtigen Zeilen zu kriegen. Wie Charlie24 sagt sollte es keine Beschränkungen geben.

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            • L. E. Fant
              Erfahrener Benutzer
              • 20.09.2013
              • 15389

              #7
              Zitat von elsterklaus Beitrag anzeigen
              Das Rechtliche habe ich sorgfältig geklärt
              Davon hängt es dann ab, ob Seite 12 oder Seite 13 angesagt ist.

              Kommentar

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