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Seit Januar Rentner , habe bisher noch keine Steuern zahlen müssen

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    Seit Januar Rentner , habe bisher noch keine Steuern zahlen müssen

    Hallo. Ich beziehe seit 1/23 Rente. Bisher habe ich noch keine Steuern darauf zahlen müssen. Ist das normal? ( nicht dass ich wild darauf bin, möchte aber auch nicht irgendwann eine utopische Nachzahlung leisten müssen )Telefonisch erreicht man das Finanzamt ja nicht. Ständig ist die Leitung überlastet Bin für jeden vernünftigen Tipp dankbar.

    #2
    Ist das normal?
    Ja, das ist normal ! Du kannst doch selbst monatlich einen Betrag für die Einkommensteuer auf ein Tagesgeldkonto zurückstellen.

    Das wirft inzwischen sogar wieder Zinsen ab. Ich selbst nutze ein Steuerprogramm, das eine Prognose für 2023 unterstützt und weiß jetzt

    schon ziemlich genau, wie hoch die Steuern für 2023 ausfallen werden. Erst heute habe ich wieder eine Rückstellung getätigt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Es gibt bei der Rentenversicherung keine an der Quelle ansetzende Besteuerung wie die Lohnsteuer bei Arbeitseinkünften. Aber man kann bei entsprechender Höhe der Rente verpflichtet sein nach Abschluss des Kalenderjahres eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Wenn Steuer in entsprechender Höhe anfällt würden dann auch vierteljährliche Vorauszahlungen festgesetzt, die jedoch nicht von der Rentenversicherung einbehalten werden sondern direkt an das Finanzamt zu zahlen sind.

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        #4
        Steuervorauszahlungen werden im Allgemeinen durch Fortrechnung des letzten Bescheides festgesetzt. Wenn man Vorauszahlungen ändern oder neu leisten möchte, da sich etwas geändert hat (in welche Richtung und warum auch immer, worunter auch Beginn der Altersrente fällt), muss man selbst aktiv werden und eine Änderung der Vorauszahlungen beantragen.

        Natürlich ist die seit 1/23 beogene Rente (großteils) steuerpflichtig, und mangels Vorauszahlungen steht natürlich eine Nachzahlung im Raum.

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          #5
          Ob und wie hoch die Steuer ausfallen wuerde, kannst in etwa hier berechnen (ohne Gewaehr):
          https://www.finanzrechner.org/sonsti...uerungsrechner
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            Hier noch ein offizieller Rechner vom Finanzamt, der aber vielleicht etwas kompliziert ist:

            https://www.finanzamt.bayern.de/Info...x&f=Amberg&t=x
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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