Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Vorsteuerpauschale auch auf nicht steuerbare Einnahmen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Vorsteuerpauschale auch auf nicht steuerbare Einnahmen?

    Hallo,

    bis 2022 gab es ja noch die Vorsteuerpauschale für bestimmte freiberufliche Tätigkeiten. Ist es korrekt, wenn ich die Pauschale (in meinem Fall 4,8 %) auf meinen gesamten Nettoumsatz anwende? Oder muss ich in dem betr. Feld nur die Summe meiner Einnahmen zugrunde legen, für die ich selbst Umsatzsteuer berechnet habe?
    Ein Teil meiner Umsätze stammt aus Dienstleistungen für eine Firma mit Sitz in der Schweiz, die daher nicht steuerbar sind.

    Vielen Dank für eure Tipps im Voraus.

    #2
    Das ist eine Frage an den Steuerberater, mit der elektronischen Steuererklärung hat die Frage nichts zu tun.

    Steuerberatung ist hier nicht erlaubt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Was ist denn bitte eine Voprsteuerpauschale? Kannte ich bislang gar nicht. Nach Wikipedia gibt es die aber ab 2023 auch nicht mehr.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        Bei solch einer Einzelfrage würde ich nicht unbedingt einen Steuerberater nahelegen. In dem genannten Wikipedia-Beitrag wird z.B. auf eine Anlage zur UStDV verwiesen, wo weitere Informationen zur Vorsteuerpauschale erhältlich sein sollen. Alternativ kann man abgrenzbare Einzelfragen beim Finanzamt stellen, ohne dass es in Steuerberatung "ausartet." Genau dieses habe ich hier als Tipp im Forum gelesen.
        SCJ timote
        Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

        Kommentar

        Lädt...
        X