Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

EÜR: Einnahmen unter Übungsleiterpauschalgrenze - Angabe von Betriebsausgaben nötig?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    EÜR: Einnahmen unter Übungsleiterpauschalgrenze - Angabe von Betriebsausgaben nötig?

    Hallo,
    ich habe u.a. Einnahmen in Höhe von 2.000 Euro, die unter die Übungsleiterpauschale fallen. Wie füll‘ ich die EÜR korrekt und ohne großen Aufwand aus? Die Angabe der Einnahmen in Zeile 11 ist ja noch einfach, aber danach beginnen die Fragen:
    1. Betriebsausgaben: Muss ich da was eintragen, wenn die Ausgaben unter den Einnahmen liegen oder kann ich der Einfachheithalber darauf verzichten, weil ich ohnehin unter der Pauschalgrenze (3.000 Euro) liege und die Einnahmen steuerfrei sind? Falls ich auf die Angabe von Betriebsausgaben verzichte, wie mach ich das? Elster akzeptiert nicht, wenn ich Nichts eingebe?
    2. Falls ich zwingend Ausgaben (z.B. 1.500 Euro) erklären muss, welchen Betrag geb ich dann in Zeile 91 (Abzug der steuerfreien Einnahmen nach §3 Nr. 26) ein? Den Restbetrag/Gewinn von 500 Euro oder die 3.000 Euro der gesamten Übungsleiterpauschale? Ich vermute, dass Letzteres nicht geht, weil ich dann ja einen Verlust ausweisen würde, oder?
    Danke im Voraus!

    #2
    Gibt es weitere Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit oder nur die 2.000,00 € ? Wenn nein, dann stellt sich die Frage, ob du

    überhaupt eine EÜR einreichen musst. Die nicht abziehbaren Betriebsausgaben muss man in Zeile 94 wieder hinzurechnen,

    das ist also kein Problem.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ja, ich hab noch andere Einnahmen, deshalb ist die EÜR nötig.

      Danke für Antwort! Da ich Sie leider nicht ganz verstanden hab und ich die Angelegenheit so einfach wie möglich halten möchte, versuch ich's mit einer klareren Formulierung:

      1. Warum soll ich überhaupt Betriebsausgaben angeben, wenn ich ohnehin unter der Steuerfreiheitgrenze bei dieser Einnahme liege - Sinn?
      2. Was passiert, wenn ich auf die Angabe von Betriebsausgaben verzichte und wie mach ich das (Zeilen)?
      3. Falls das nicht geht, ich nur unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben von 1.500 Euro hab und somit nach Abzug der Einnahmen auf einen Gewinn von 500 Euro komme. Was trage ich in Zeile 91 (abzüglich steuerfreier Einnahmen nach §3 Nr. 26) ein?

      Kommentar


        #4
        Ja, ich hab noch andere Einnahmen, deshalb ist die EÜR nötig.
        Aus einer selbstständigen artverwandten Tätigkeit oder aus einem Gewerbe ? Für ein Gewerbe wäre ja eine eigene EÜR erforderlich,

        bei einer artverwandten Tätigkeit müssten alle Einnahmen und Ausgaben in nur einer EÜR erfasst werden. Um den steuerfreien Anteil

        wieder herauszurechnen, stehen dann die Zeilen 91 und 94 zur Verfügung.


        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X