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Handwerkerleistung nicht vollständig geltend gemacht durch FA

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    Handwerkerleistung nicht vollständig geltend gemacht durch FA

    Hallo

    ich hatte eine Renovierung meiner selbst bewohnten Eigentumswohnung. Die reinen Handwerkerkosten beliefen sich auf ca. 33.000 Euro. Ich habe hier erfahren das bis zu 4000 Euro geltend gemacht werden können. Bedeutet für mich mein zu versteuernder Bruttolohn reduziert sich um 4000 Euro?
    Nun habe ich meinen Lohnsteuerbescheid bekommen und da ist aufgeführt:
    Ermässigung für Handwerkerleistung: 1200 Euro.

    Sollten da nicht die 4000Euro Maximalbetrag stehen ?

    Danke
    Gruß

    #2
    Für Handwerkerleistungen: 20% , maximal 1.200,- € . Absetzbar ist hauptsächlich nur der Arbeitslohn, davon 20 %. , höchstens 1200 €. Stimmt doch.

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      #3
      Sollten da nicht die 4000Euro Maximalbetrag stehen ?
      Maximal werden jährlich 6.000,00 € anerkannt, die 20% Steuerermäßigung sind dann die bereits genannten 1.200,00 €.

      Es wäre besser gewesen, die Renovierung auf 2 Kalenderjahre zu verteilen, was natürlich nicht immer möglich ist
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        ok, danke, dann liegt der Fehler bei mir und ich kann das Thema abhaken.

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Maximal werden jährlich 6.000,00 € anerkannt, die 20% Steuerermäßigung sind dann die bereits genannten 1.200,00 €.

          Es wäre besser gewesen, die Renovierung auf 2 Kalenderjahre zu verteilen, was natürlich nicht immer möglich ist
          Es wäre besser gewesen die Zahlung auf 2 Kalenderjahre zu verteilen, der Zeitpunkt der Renovierung interessiert nicht.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            Es wäre besser gewesen die Zahlung auf 2 Kalenderjahre zu verteilen
            Handwerker zu finden, die da mitspielen, ist schwierig. Das funktioniert nach meiner Erfahrung nur, wenn die Arbeiten

            im 4. Quartal durchgeführt werden und die Rechnungen erst kurz vor Jahresende gestellt werden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Völlig richtig. Ich wollte nur vermeiden, dass sich Jemand auf die Aussage "Renovierung verteilen" beruft oder missversteht.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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