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Steuererklärung 2019, keine Aufforderung Krankengeld Verspätung

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    #16
    Verstehe !
    vielen lieben Dank für die Erklärungen

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      #17
      El_am

      Das mit dem "vollautomatischen" Verspätungszuschlag in Sonderfällen wie bei Ihnen - aber auch bei hunderttausenden von Rentnern, die nach vielen Jahren "ohne Steuern" aufgrund von Rentenerhöhungen oder nach Scheidung oder Ableben des Ehepartners "unbewußt/unerkannt" in die Steuerpflicht reinrutschen - die dann vom Finanzamt rückwirkend für 4 bis 7 Jahre zu einer Erklärungsabgabe aufgefordert werden mit Steuernachzahlung mit Verspätungszuschlag - finde ich "Steuerzahler-unfreundlich" ...

      Das sieht auch die Finanzverwaltung so, da sitzen ja keine "Unmenschen" ...

      Siehe deshalb z.B. hier:

      Betroffene Rentner sollten sich auf eine Verfügung des Bayerischen Landesamtes für Steuern berufen: Danach haben die Finanzbeamten „keine Bedenken, den obligatorisch festzusetzenden Verspätungszuschlag von Amts wegen durch die rückwirkende Gewährung einer Fristverlängerung zu verhindern bzw. zu beseitigen oder – soweit dies nicht möglich ist – auf Antrag des Steuerpflichtigen nach § 227 AO zu erlassen. Dies gilt auch, wenn neben den Renteneinkünften Einkünfte aus Kapitalvermögen, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, erzielt werden“ (Bayerisches LfSt vom 24.3.2021, S 0323.1.1-2/18 St43).

      Ob bei "Lohnersatzleistungs-Fällen" dies "sinngemäß" ebenfalls angewendet´wird, ist mir nicht bekannt - einfach mal das Finanzamt kontaktieren, falls die eine ablehenden Auskunft geben, zum Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater!

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        #18
        Ein Erlassantrag n ach § 227 AO kostet nichts und macht keinen großen Aufwand. Er kann als "sonstige Nachricht" an das FA mit ELSTER verschickt werden. Aber erst wenn der Verspätungszuschlag festgesetzt wurde. Hier der Wortlaut der Vorschrift: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__227.html

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          #19
          Was ist aus der Sache geworden? Weißt Du schon was Du an Bußgeld zahlen musst?

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            #20
            Bußgeld sicher gar nichts. Es geht hier um den Verspätungszuschlag.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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