Hallo!
Viele Grüße
Daniel
- Eine kleine Wohnung wurde nach dem Kauf renoviert im Bereich Bad und Küche und dann vermietet
- Nun möchte ich die Kosten in den Werbungskosten in Anlage V unter: "voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen, die direkt zugeordnet werden können" eintragen
- Ich darf innerhalb von 3 Jahren nicht mehr als 15% der auf das Gebäude entfallenden Anschaffungskosten absetzen
- Die 15%, werden hier die Nettohandwerkerrechnungen summiert oder inkl. Mwst.
Viele Grüße
Daniel
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