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Vermietete Immobilie nach Kauf renoviert - Werbungskosten, Rechnungen inkl. Mwst?

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    Vermietete Immobilie nach Kauf renoviert - Werbungskosten, Rechnungen inkl. Mwst?

    Hallo!
    • Eine kleine Wohnung wurde nach dem Kauf renoviert im Bereich Bad und Küche und dann vermietet
    • Nun möchte ich die Kosten in den Werbungskosten in Anlage V unter: "voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen, die direkt zugeordnet werden können" eintragen
    • Ich darf innerhalb von 3 Jahren nicht mehr als 15% der auf das Gebäude entfallenden Anschaffungskosten absetzen
      • Die 15%, werden hier die Nettohandwerkerrechnungen summiert oder inkl. Mwst.
    Ich ging bisher von brutto aus, jedoch irritiert mich die Elster Erklärung, dort heißt es invers: Voraussetzung dafür ist, dass die Erhaltungsaufwendungen insgesamt mehr als 15 % (Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer) der auf das Gebäude entfallenden Anschaffungskosten betragen.

    Viele Grüße
    Daniel



    #2
    § 6 Abs 1 Nr. 1a S. 1 EStG:

    Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen

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      #3
      Ich darf innerhalb von 3 Jahren nicht mehr als 15% der auf das Gebäude entfallenden Anschaffungskosten absetzen
      Ich glaube, du hast das mit der Zuordnung von Erhaltungsaufwand zum anschaffungsnahen Herstellungsaufwand komplett missverstanden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Beispielrechnung, wie ich es verstanden habe:
        • Kaufpreis einer Immobilie ohne Boden 150.000 €
        • Renovierung im ersten Jahr von Bad/Küche
          • absetzen über die Laufzeit, wenn ich über 22.500 € netto Rechnungen für das Projekt nachweisen kann
          • absetzen im ersten Jahr über die Werbungskosten, wenn ich unter 22.500 € netto in den ersten 3 Jahren bleibe

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          #5
          absetzen im ersten Jahr über die Werbungskosten, wenn ich unter 22.500 € netto in den ersten 3 Jahren bleibe
          oder auch gleichmäßig auf bis zu 5 Jahre verteilt (§ 82b EStG). Dein von mir zitierter Satz sagt allerdings etwas anderes aus als deine

          jetzige Beispielberechnung.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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