Fb z steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen: Nachhilfelehrerin auf Honorarbasis

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  • golden
    Neuer Benutzer
    • 13.10.2023
    • 1

    #1

    Fb z steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen: Nachhilfelehrerin auf Honorarbasis

    Hallo,

    ich habe zum ersten Mal eine Einkommensteuererklärung (2022) erstellt. Diese habe ich über Elster elektronisch übermittelt. Ich bin als Nachhilfelehrerin bei einem Nachhilfeinstitut (Kleinunternehmen) auf Honorarbasis tätig (unter 450€ im Monat). Dies habe ich bei meiner Erklärung eingetragen und muss nun nachträglich einen Fragebogen steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen übermitteln. Hier meine Frage: es handelt sich ja dabei nicht um mein Unternehmen. Wie wird das aus dem Fragebogen deutlich? Ich muss viele Informationen zum Unternehmen angeben wie z.B. den Beginn der Tätigkeit. Hierbei ist wie ich es verstanden habe die Tätigkeit des Unternehmens gemeint, welches natürlich schon bestand bevor ich dort gearbeitet habe. Muss ich bei meinem Arbeitgeber jetzt alle Unternehmensinfos wie etwa die Einkünfte und die Angaben zur Gewinnermittlung erfragen?
  • Hilfsprofi
    Erfahrener Benutzer
    • 04.11.2021
    • 520

    #2
    Die Einzelunternehmerin bist Du persönlich, da Du eine selbständige Tätigkeit ausübst.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45960

      #3
      Muss ich bei meinem Arbeitgeber jetzt alle Unternehmensinfos wie etwa die Einkünfte und die Angaben zur Gewinnermittlung erfragen?
      Da du auf Honorarbasis abrechnest, ist das kein Arbeitgeber, sondern nur dein Auftraggeber, die selbstständig tätige Person bist du.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15389

        #4
        Du hast ein eigenes Unternehmen, also auch keinen Arbeitgeber. Da gelten auch keine Grenzen wie z. B. die 520 Euro (früher mal 450 Euro) bei einem pauschal besteuertem Minijob.

        Kommentar

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