Trotz der Bestätigung, dass alle Eingaben korrekt sind., konnte mit Hinweis auf die Abbruch-Hinweise keine Steuerberechnung erfolgen.
AHW: Anlage N: Neben "aktivem" Arbeitslohn liegen auch Einnahmen aus Versorgungsbezügen vor. Die auf die Versorgungsbezüge entfallenden Werbungskosten sind auf der Anlage N unter "Werbungskosten in Sonderfällen" einzugeben, ggf. "0". Eine 0 Eingabe wird aber nicht angenommen.
Was sind Werbungskosten in Sonderfällen?
Danke
AHW: Anlage N: Neben "aktivem" Arbeitslohn liegen auch Einnahmen aus Versorgungsbezügen vor. Die auf die Versorgungsbezüge entfallenden Werbungskosten sind auf der Anlage N unter "Werbungskosten in Sonderfällen" einzugeben, ggf. "0". Eine 0 Eingabe wird aber nicht angenommen.
Was sind Werbungskosten in Sonderfällen?
Danke
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