Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Abbruch-Hinweise/Elster-/Steubel-Hinweise

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Abbruch-Hinweise/Elster-/Steubel-Hinweise

    Trotz der Bestätigung, dass alle Eingaben korrekt sind., konnte mit Hinweis auf die Abbruch-Hinweise keine Steuerberechnung erfolgen.

    AHW: Anlage N: Neben "aktivem" Arbeitslohn liegen auch Einnahmen aus Versorgungsbezügen vor. Die auf die Versorgungsbezüge entfallenden Werbungskosten sind auf der Anlage N unter "Werbungskosten in Sonderfällen" einzugeben, ggf. "0". Eine 0 Eingabe wird aber nicht angenommen.
    Was sind Werbungskosten in Sonderfällen?

    Danke

    #2
    Was sind Werbungskosten in Sonderfällen?
    Z. B. Beiträge zu einem Berufsverband / einer Gewerkschaft oder die Kontoführungspauschale von 16,00 €, Andere Werbungskosten hat man als

    Versorgungsempfänger regelmäßig nicht mehr. Wenn es keine gibt, lässt man die Zeile leer. Es wird ein Pauschbetrag von 102,00 € berücksichtigt
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Andere Werbungskosten hat man als

      Versorgungsempfänger regelmäßig nicht mehr.
      Vielleicht noch die Kosten für Steuerliteratur oder Steuersoftware. Diese können bis zur Nichtbeanstandungsgrenze von 100 € einer beliebigen Einkunftsart zugerechnet werden, bei Kosten über 200 € allerdings nur zu 50%.

      Kommentar


        #4
        Vielleicht noch die Kosten für Steuerliteratur oder Steuersoftware.
        Richtig, aber bei 5,00 €, die ich dafür jährlich ausgebe, kommt man auch nicht über die 102,00 €, die mindestens angesetzt werden.

        Wenn man wie ich, auch noch eine gesetzliche Rente bezieht, gibt es die 102,00 € ja nochmals, meine Frau erhält die ab heuer ebenfalls.

        In der Regel lohnt es nicht, sich großartig Gedanken zu machen, was man denn im Ruhestand so alles an Werbungskosten geltend machen

        könnte.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Hallo PBWernau

          Dieses Verhalten des Programmes hatte ich auch schon erlebt - gelöst durch Eingabe in Anlage N - Werbungskosten - Abschnitt 18 in der "richtigen" Zeile (meist in Zeile 78) eine 0, hat bei mir immer (!) funktioniert ...

          Kommentar


            #6
            # 4: Vielleicht auch noch die anteiligen DSL-Kosten für Mein Elster und Elster Forum. Ist aber auch nicht der Bringer.
            SCJ timote
            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

            Kommentar


              #7
              4: Vielleicht auch noch die anteiligen DSL-Kosten für Mein Elster und Elster Forum. Ist aber auch nicht der Bringer.
              Bei mir persönlich wäre das natürlich nicht unerheblich, aber was hat mein Engagement hier mit meinen Versorgungsbezügen oder

              meiner Rente zu tun ? Nichts, das ist alles Privatvergnügen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Es ging hier nicht ganz ironiefrei mehr um Informationsbeschaffung für die Steuererklärung analog zur Steuerliteratur, von der Größenordnung aber eher zu vernachlässigen.

                Das Engagement der besonders aktiven Benutzer ist da sicher außen vor.
                Zuletzt geändert von timote; 13.10.2023, 23:22. Grund: ergänzt
                SCJ timote
                Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

                Kommentar

                Lädt...
                X